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14.08.2009 - dvb-Presseservice

Wenn Verbraucherschützer vor Verbrauchern schützen

Bei einem Wildschutzzaun stellt sich schon im Begriff die Frage, ob das ein Zaun ist, der das Wild schützen soll, oder vor dem Wild? Dass die Arbeit mit öffentlichen Geldern finanzierter Verbraucherschützer auch nicht stets geeignet ist, die Verbraucher zu schützen, zeigte jüngst nach Informationen der IGVM e.V. ‚Finanztest’ in seiner Online- Ausgabe.

Zum Hintergrund berichtet die IGVM e.V.:

Der Markt der Versicherungsvermittlung unterliegt seit dem 22.05.2007 gesetzlichen Anforderungen, insbesondere der Registrierungspflicht von Versicherungsvermittlern in einem öffentlich zugänglichen, vom DIHK geführten, Register. Ohne eine Registrierung in diesem Register darf niemand mehr in Deutschland gewerblich Versicherungen vermitteln.

Aus diesem Register geht auch hervor, ob jemand Vertreter einer oder mehrerer Versicherungsgesellschaften, oder Vertreter des Versicherungsnehmers, also ein Versicherungsmakler, ist.

Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler müssen im Vorfeld einer Vermittlung beraten und die Beratung dokumentieren. Für Versicherer, die im sogenannten Fernabsatz (per Telefon oder Internet) tätig sind, besteht diese Verpflichtung nicht. Versicherungsmakler haften gegenüber den Versicherungsnehmern - ggf. mit ihrem gesamten Privatvermögen - für Fehler in der Beratung und sind neben ausschließlichen Beratern die Berufsgruppe unter den Versicherungsvermittlern, die als einzige dem Versicherungsnehmer einen passenden Rat schulden ("...so dass er nach fachlichen Kriterien eine Empfehlung dahin abgeben kann, welcher Versicherungsvertrag geeignet ist, die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers zu erfüllen.").

Was ist nun bei Finanztest passiert?

Finanztest empfiehlt auf seiner Homepage unter dem Titel ‚Private Haftpflicht bei Tchibo: Lohnender Schutz’ eine Privathaftpflichtversicherung von Tchibo. Für Beratungsfehler haftet Finanztest nicht.

Tchibo wiederum ist nicht als Versicherungsvermittler registriert und behauptet von sich, nur als ‚Tippgeber’ zu arbeiten, also selber gar nicht zu beraten, oder zu vermitteln - und haftet deshalb auch nicht für Beratungsfehler. Ob diese Auffassung einer rechtlichen Überprüfung standhält, wird noch zu prüfen sein. Tchibo empfiehlt spezielle Tarife der Asstel Versicherungsgruppe.

Die Asstel Versicherungsgruppe wiederum arbeitet als Direktversicherer – und muss als ein solcher weder beraten, noch die Beratung dokumentieren, haftet also auch nicht für Beratungsfehler.

In der Folge, so die IGVM, blieben gutgläubige Verbraucher auf Schäden sitzen, wenn der Versicherungsschutz sich als nicht passend herausstellt. Das sei um so verwunderlicher, als dass Finanztest sonst schreibe: „Versicherungsvermittler: Nicht auf Beratung verzichten!“.

„Auf die Zusammenhänge und die potentielle Gefahr für Verbraucher, die sich durch diese ‚Empfehlungskette’ ergeben, weist Finanztest nicht hin“, so Matthias Helberg, Vorsitzender der IGVM e.V. Und weiter: „Mit einer solchen Empfehlung hat Finanztest Tchibo und Asstel sehr gut vor möglichen Schadensersatzansprüchen aus Falschberatung durch Verbraucher geschützt, dem Begriff ‚Verbraucherschutz’ also eine ganz neue Bedeutung gegeben.“

Links:



Vorsitzender
Herr Matthias Helberg
Tel.: (0541) 33584-21
Fax: (0541) 33584-22
E-Mail: kontakt@igvm.de

INTERESSENGEMEINSCHAFT DEUTSCHER
VERSICHERUNGSMAKLER (IGVM) e.V.
Karlstr. 3
49074 Osnabrück
www.igvm.de

Über die IGVM e.V.:

Die INTERESSENGEMEINSCHAFT DEUTSCHER VERSICHERUNGSMAKLER (IGVM) e.V. wurde im April 2008 gegründet, sie ist inzwischen offiziell bei der Europäischen Kommission als Interessenvertreter registriert. Die IGVM ist ein mit demokratischen Vereinsstrukturen ausgestatteter, bundesweit tätiger Berufsverband ausschließlich für Versicherungsmakler, unabhängig von deren Betriebsgröße und Rechtsform.