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09.08.2006 - dvb-Presseservice

Wenn Verkehrszeichen zu Hindernissen werden

Eigentlich sollte das Verkehrsschild vor einer Baustelle an einer unübersichtlichen Ortsdurchfahrt warnen. Stattdessen wurde es selbst zu einem Hindernis, denn es ragte einen halben Meter auf die Fahrbahn. Ein Busfahrer touchierte es prompt beim Ausweichmanöver, als ihm ein Lkw entgegenkam. Fazit: 10.000 Euro Schaden am Bus. Natürlich wollte er den Schaden nicht übernehmen – immerhin stellte das Schild ein enormes Sicherheitsrisiko dar. Doch auch der Bauunternehmer und Schilderaufsteller fühlte sich nicht verantwortlich – immerhin war es ein bewegliches Verkehrsschild, das unbekannte Dritte verschoben haben müssen, denn er hatte es ordnungsgemäß aufgestellt. Eine klassische Pattsituation, die sich nur vor Gericht lösen ließ – überraschenderweise zu Ungunsten des Busfahrers, der auf dem Schaden sitzen blieb. ARAG Experten erklären hierzu, dass zwar der Bauunternehmer verpflichtet ist, sich wiederholt und regelmäßig um seine Verkehrsschilder zu kümmern. Doch der Busfahrer sei viel zu schnell – und damit grob verkehrswidrig – gefahren. Und obwohl er das Schild bereits aus 100 Meter Entfernung gut erkennen konnte, hatte er nicht abgebremst. Bei umsichtiger Fahrweise wäre, als der Lkw kam, kein Ausweichmanöver nötig gewesen. Der Busfahrer hätte ganz bequem vor dem verrückten Verkehrsschild abbremsen können. So aber tritt die Verpflichtung des Bauunternehmers, das Schild korrekt zu platzieren und zu kontrollieren hinter der groben Fahrlässigkeit des zu schnellen Busfahrers zurück (OLG Bamberg, AZ: 5 U 299/05).



Pressereferentin, Fachpresse / Kunden-PR
Frau Brigitta Mehring
Tel.: (++49) 0211 / 963 2560
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