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14.06.2006 - dvb-Presseservice

Wenn Waldi wütet ...

Wer mit seinem Hund spazieren geht, tut nicht nur dem Vierbeiner etwas Gutes, sondern auch sich selbst: Frische Luft und Bewegung bringen Abwechslung in den Alltag und stärken die Gesundheit. Allerdings kann so ein Ausflug auch mit viel Ärger enden – wenn der haarige Freund einen folgenschweren Unfall verursacht.

Ist der Hund etwa Schuld, dass ein Jogger stürzt und sich verletzt, haftet der Tierhalter dafür mit seinem gesamten Vermögen: in unbegrenzter Höhe und lebenslang. Die Kosten können in solchen Fällen ganz schön ins Geld gehen – besonders, wenn der Verletzte bleibende Schäden davonträgt. Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist unerlässlich, um sich vor solch unkalkulierbaren Finanzbelastungen zu schützen. In einigen Bundesländern ist diese Versicherung seit 2005 für Hundehalter sogar vorgeschrieben.

Empfehlenswert ist eine Versicherungssumme von zehn Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 250.000 Euro für Vermögensschäden. Pro geschädigter Person zahlt zum Beispiel die DEVK bis zu fünf Millionen Euro. Als eine von wenigen Anbietern kommt sie zudem auch für Mietsachschäden an Immobilien auf. Eine Selbstbeteiligung gibt es nicht. Die Kosten betragen pro Jahr 78 Euro (Hund) bzw. 130 Euro (Pferd). Weitere Angebote wie die Rechtsschutzversicherung für Hundehalter und die Operationskrankenversicherung für Hunde und Katzen sind für Tierhalter ebenfalls interessant. Und wer rundum abgesichert ist, kann auch das Gassi gehen ganz unbeschwert genießen ...



Pressesprecher
Herr Engelbert Faßbender
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E-Mail: engelbert.fassbender@devk.de

DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Sach- und HUK-Versicherungsverein a.G.
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