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29.06.2006 - dvb-Presseservice

Wenn beim Grillen nicht nur die Kohle Feuer fängt

Private Haftpflicht- und Unfallversicherungen übernehmen Kosten, die durch Verletzungen oder Brandschäden entstehen

Zurzeit ist Grill-Hochsaison. Besonders am Wochenende treffen sich die Deutschen zum Essen gern draußen - Würstchen, Koteletts und Folienkartoffeln stehen dabei hoch im Kurs. Favorit der Bundesbürger ist nach wie vor das Grillen mit Holzkohle oder Briketts. Doch so stimmungsvoll das offene Feuer ist, es birgt Risiken - vor allem, wenn Kinder dabei sind: Eine kurze Unachtsamkeit kann schnell zu schweren Verletzungen oder Sachschäden führen. Um sich für solche Fälle finanziell abzusichern, sind private Haftpflicht- und Unfallversicherungen wichtig.

Versicherungsschutz für "heiße" Tage

Experten schätzen, dass sich in Deutschland jährlich rund 4.000 Menschen bei Grillunfällen verletzen - etwa 500 davon schwer. Dabei ist nicht nur das eigene Verletzungsrisiko hoch, schnell kann der Grillmeister auch anderen Personen Schaden zufügen. Von dem Verursacher wird dann unter Umständen ein hohes Schmerzensgeld verlangt. Gut, wenn er eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, denn sie gewährt im Unglücksfall Versicherungsschutz. "AXA bietet bei der Haftpflicht einen Familientarif an. Damit besteht Versicherungsschutz auch für die Kinder und den Ehepartner", sagt Norbert Klein, Experte für Haftpflichtversicherungen. "Das gilt übrigens nicht nur bei Verletzungen, sondern natürlich auch bei Sachschäden." Verursachen Sohn oder Tochter beispielsweise einen Brand auf der Terrasse des Nachbarn, ist das über die Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Doch was, wenn man selbst geschädigt wurde, aber der Verursacher nicht haftpflichtversichert ist? In diesem Fall greift die sogenannte Forderungsausfallversicherung, die in der Haftpflichtversicherung von AXA kostenlos eingeschlossen ist: Wer diesen Schutz hat, geht auch als Geschädigter nicht leer aus.

In der Freizeit wichtig: Eine private Unfallversicherung

Grillen ist Freizeitvergnügen - deswegen kommt bei einem Unfall auch die gesetzliche Unfallversicherung nicht für die finanziellen Folgen auf. Die private Unfallversicherung hingegen schützt rund um die Uhr und überall auf der Welt - also auch beim Grillfest. Verletzt sich der Versicherte so schwer, dass bleibende Schäden entstehen, zahlt die Versicherung eine einmalige Summe, die sich nach dem Grad der Invalidität richtet. Auch monatliche Rentenzahlungen können vereinbart werden. Für Kinder gibt es spezielle Unfallversicherungen, die zum Beispiel dafür aufkommen, dass Eltern bei einem längeren Krankenhausaufenthalt den Nachwuchs begleiten können. Kinder können aber auch im Rahmen einer Familienversicherung versichert werden. Der Schutz der Kleinen ist besonders wichtig, denn sie können das Risiko eines offenen Grills oft nicht einschätzen.

Tipps für sicheres Grillen



Medienreferentin Schaden- und Unfallversicherungen
Frau Sabine Friedrich
Tel.: +49 (0) 221-148 3 13 74
Fax: +49 (0) 221-148 3 00 44
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de

AXA Konzern AG
Colonia-Allee 10-20
51067 Köln
Deutschland
www.AXA.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Wenn-beim-Grillen-nicht-nur-die-Kohle-Feuer-f%E4ngt-ps_1668.html