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22.01.2007 - dvb-Presseservice

Wenn das Auto nasse Füße kriegt

Überschwemmungsschäden sind in Kasko versichert

Mit dem Sturm kam das Wasser: Überall in Deutschland stehen Straßen und Wege unter Wasser. Für Autofahrer wichtig zu wissen: Wenn das Auto nasse Füße kriegt, ist dieser Schaden versichert?

Die HUK-COBURG informiert: Wird ein geparktes Auto durch plötzlich auftretendes Hochwasser beschädigt, ist dies ein typischer Teilkasko-Schaden. Betroffene sollten so schnell wie möglich mit ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen. Am besten ist ein Anruf direkt von der Schadenstelle aus. Hierbei lässt sich gleichzeitig abklären, welche Fahrzeug- und Zubehörteile - wie zum Beispiel der Kindersitz oder das Autoradio – mitversichert sind.

Doch neben den versicherungsspezfischen Fragen gibt es auch wissenswerte technische Details. Niemand sollte versuchen, den Motor selber zu starten, denn sobald Wasser in den Motorblock eindringt, kann der Ölfilm reißen. Für bewegliche Teile des Motorblocks, wie zum Beispiel Kolben, heißt das: Metall reibt auf Metall und ohne Schmiermittel ist ein Motor ruck zuck kaputt. Darum sollte das Auto auf jeden Fall abgeschleppt und fachgerecht gereinigt werden. Die Reinigung schließt natürlich auch den Innenraum mit ein.

Vorsicht ist aber auch an anderer Stelle angebracht. Wer sich mit dem Auto einem Hochwassergebiet nähert, sollte es weiträumig umfahren. Selbst geringe Wasserhöhen bergen die Gefahr eines Wasserschlags, dabei gelangt durch den Ansaugstutzen unter der vorderen Stoßstange Wasser in den Motorblock. Wichtig zu wissen: Wer Schäden geltend machen will, die während einer Fahrt durchs Wasser entstanden sind, muss eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben.



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