Wenn das Streumittel knapp wird

Hobelspäne sind kein geeignetes Mittel, um eisglatte Gehwege zu streuen. Kommt ein Passant auf so einem Weg zu Schaden, so trifft den für den Weg Zuständigen ein erhebliches Mitverschulden, so das Oberlandesgericht Hamm in einem am Donnerstag veröffe ...

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