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23.10.2006 - dvb-Presseservice

Wenn das Vieh das Weite sucht

Tipps der Itzehoer für ausbruchsichere Weiden und Koppeln

Mal ist es das saftige Gras nebenan. Oder es sind die attraktiven Artgenossen auf der Nachbarweide. Oder kläffende Hunde, die Panik verbreiten: Ein Rind kann viele Gründe haben, die heimische Koppel zu verlassen. Der Preis der Freiheit ist allerdings oft genug blutig: Kollisionen ausgebrochener Kühe mit Autos oder der Eisenbahn gehören zum Versicherungsalltag - die Itzehoer Versicherungen beispielsweise müssen jährlich 20 bis 30 solcher Schäden regulieren. Aber auch, wenn ein Rind die neu gewonnene Freiheit nur dazu nutzt, Blumen in  Gärten näher in Augenschein zu nehmen oder sich am Gras des Rasens zu laben, sind schnell Schäden in zumindest vierstelliger Höhe erreicht.

Grundsätzlich muss der Landwirt dafür gerade stehen, wenn sein Vieh das Weite gesucht und Unheil angerichtet hat - es sei denn, er hat sich zuvor ausreichend um die Sicherheit gekümmert. Und die gesetzlichen Anforderungen an die Qualität von Zaun, Gatter und Pforte sind ständig gestiegen. Reichten in den 50er Jahren noch zwei in Hüfthöhe gezogene Stacheldrähte aus, fordert die Rechtsprechung mittlerweile drei bis vier Drähte und eine Zaunhöhe von 1,20 bis 1,30 Meter. Denn das scheinbar plumpe Milchvieh kann außerordentlich behände sein: Einen 80-Zentimeter-Zaun überspringt es bei Bedarf oder in Panik ohne sonderliche Schwierigkeiten. Der Stacheldraht muss außerdem an stabilen Pfosten befestigt sein: Es reicht nicht mehr aus, den Draht im 20-Meter-Abstand an morschen Eichenspaltpfählen festzunageln. Der Zaun muss auch einen gewissen mechanischen Widerstand gegen einen Ausbruch leisten.

Auch das Gatter muss heutzutage so abgesichert sein, dass die Kuh es nicht als problemloses Tor zur Freiheit betrachten kann: Es muss stabil sein und Tiere dürfen es nicht allein öffnen können, so der grundsätzliche Tenor der Rechtsprechung. Allerdings begnügen sich manche Landwirte noch immer mit der simplen, über den Pfosten gelegten Schlinge. Für eine intelligente Kuh kein unüberwindliches Hindernis: Sie kann das Tau durchaus mit der Stirn über den Pfahl schieben.

Und zumindest in der Nähe von größeren Orten und stark befahrenen Straßen müssen Weidetore mit einem Schloss abgesichert sein. Denn dort, so die Erfahrung, sind es vor allem Mitmenschen, die den Tieren unverhofft die Freiheit bringen - sei es aus Unachtsamkeit oder Vandalismus: Tore werden mutwillig geöffnet, Zäune demoliert. Oder jemand nutzt die Weide als Weg-Abkürzung und vergisst, hinter sich die Pforte zu schließen.

Die rechtlichen Forderungen an die Zaunsicherheit richten sich auch nach der Tierart: Bei Pferden beispielsweise sollte es schon ein Holzlattenzaun sein, um die optische Wirkung zu verstärken.

Ernst Beland, Referatsleiter für Allgemeine Haftpflichtschäden bei den Itzehoer Versicherungen, rät den Landwirten eindringlich, sich an den rechtlichen Vorgaben zu orientieren. Konnten Landwirte früher auf mehr Verständnis vor Gericht hoffen, hat die Justiz heute vermehrt das Wohl der Geschädigten von Viehausbrüchen im Blick.

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in Paragraf 833 die Haftung bei Tierschäden. Grundsätzlich müssen Tierhalter die Folgen tragen - es sei denn, es handelt sich um ein Tier, " das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist ". Voraussetzung ist allerdings, dass der Halter  " bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde" .

Der Landwirt, wird durch seine Betriebshaftpflichtversicherung gegen Schäden, die sein ausgebrochenes Vieh verursacht, geschützt - die Versicherung steht für mögliche Unfälle und Zerstörungen ein oder übernimmt die Kosten der Abwehr von Schadenersatzansprüchen, wenn die Einzäunung ausreichend sicher war. Da bei Verkehrsunfällen schnell immense Schadenshöhen entstehen können, kommt es darauf an, dass die Versicherungssumme hoch genug ist - mindestens 1,5 Millionen Euro, besser noch etwas mehr. Ernst Beland rät den Landwirten, sich mit dem Itzehoer Vertrauensmann vor Ort über den individuellen Vertrag zu beraten. Zumal es noch viele "Uralt"-Verträge gibt, deren Obergrenze bei nur einer Million D-Mark oder sogar niedriger liegt, Summen, die bei Personenschäden schnell überschritten werden können. (gö)



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Stabiler Weidezaun

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