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10.10.2006 - dvb-Presseservice

Wenn die Schreckensbilder nicht aufhören

Die Patienten leiden unter Schlafstörungen und Konzentrationsschwierigkeiten, sind oft reizbar und neigen zu Wutausbrüchen. Bluthochdruck, Depressionen, Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch können folgen. Die Rede ist von Posttraumatischen Belastungsstörungen, einer Krankheit, die weit häufiger auftritt als man glauben mag. Immerhin acht Prozent der Bevölkerung erkranken daran im Laufe ihres Lebens. Besonders gefährdet sind Berufsgruppen wie Rettungskräfte, Bankangestellte, Lokführer oder Pflegekräfte. Darauf weist der Bundesverband der Unfallkassen in München (BUK) anlässlich des Internationalen Tags der seelischen Gesundheit am morgigen 10. Oktober hin. Die Forderung: Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter auf Extremsituationen vorbereiten und im Falle eines traumatisierenden Ereignisses Erste Hilfe bereit stellen.

Ursache der Posttraumatischen Belastungsstörung ist in der Regel ein bestimmtes dramatisches Erlebnis, die Begegnung mit dem Tod, das Gefühl von Angst und Hilflosigkeit. Häufig sind die Patienten Opfer von Gewalt geworden wie bei einem Banküberfall. Oder sie gehörten zu den Einsatzkräften bei einem schweren Unfall. Aber auch gewaltsame oder sexuelle Übergriffe durch Kunden oder Kollegen am Arbeitsplatz können ein Auslöser sein.

In der Regel entwickelt sich eine Posttraumatische Belastungsstörung in der Zeit zwischen zwei Tagen und vier Wochen nach dem Ereignis. In etwa der Hälfte der Fälle wird die Störung chronisch. Charakteristisch ist, dass der Patient das schreckliche Erlebnis in Träumen und so genannten Flashbacks (bildhafte Erinnerungen) immer und
immer wieder erlebt.

Da die Posttraumatische Belastungsstörung häufig durch Erlebnisse im Beruf ausgelöst wird, ist hier der Arbeitgeber besonders gefordert. Er sollte für „psychische Erste Hilfe“ sorgen, indem er beispielsweise den Betroffenen Gespräche mit Psychologen ermöglicht. Wichtig ist auch ein Nachbereiten des Durchlebten in der Gruppe. Schweigen ist gefährlich. Ebenso wichtig ist, dass der Arbeitgeber seine Mitarbeiter auf eventuelle Extremsituationen vorbereitet. Das ist besonders bei Berufsgruppen wie Feuerwehrleuten wichtig, aber auch zum Beispiel bei Lokführern, die in ihrer Arbeit immer wieder mit Selbstmördern konfrontiert werden können.

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt bei Unfällen während der Arbeit, in der Kindertagesstätte, Schule, Universität und auf dem Weg dorthin. Mit Informationen, Maßnahmen und Projekten unterstützen die Unfallversicherungsträger die Prävention zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten und zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. Im Falle eines Arbeits-, Schul- oder Wegeunfalls sorgen sie für die notwendige Heilbehandlung und Rehabilitation. Das gilt auch für die Behandlung psychischer Erkrankungen wie der Posttraumatischen Belastungsstörung. Bei einer Erwerbsminderung oder nach Todesfällen zahlen sie zusätzlich eine Rente.

Am 8. und 9. Dezember 2006 ist der Bundesverband der Unfallkassen Mitorganisator des 1. Symposiums Gewalt am Arbeitsplatz in Dresden. Ein wichtiges Thema dort werden auch die Posttraumatischen Belastungsstörungen sein.



Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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