Druckversion
Anzeige
18.07.2007 -
dvb-Presseservice
Wenn einer eine Reise tut
Hausrat auch außer Haus versichert
Die Koffer sind gepackt und der Wetterdienst meldet Traumwetter am
Urlaubsort. Was soll einem da noch die Laune verderben? Doch leider
schützen auch die schönsten Wochen des Jahres nicht vor Langfingern.
Wer einmal in seinem leer geräumten Hotelzimmer gestanden hat, weiß wie
schnell die Urlaubslaune verflogen sein kann.
Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe rät einen kühlen Kopf zu behalten.
Die Hausratversicherung schließt in der Regel eine weltweit gültige
Außenversicherung mit ein, die schützt in erster Linie gegen
Einbruchdiebstahl und Raub. Einbruchdiebstahl heißt: Ein Dieb bricht
entweder gewaltsam die Tür eines Hotelzimmers oder einen im Zimmer
stehenden Schrank auf. Von Raub spricht man, wenn einem jemand mit
Gewalt etwas wegnimmt. - Hat ein Dieb zugeschlagen, langt es nicht, den
Schaden seiner Versicherung zu melden: Die Polizei am Urlaubsort muss
eingeschaltet werden.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht allein auf das
Hotelzimmer: Wird das Auto zum Beispiel auf einer Urlaubsfahrt
kurzfristig in der Tiefgarage eines Hotels geparkt und aufgebrochen,
ist der Hausrat auch hier mitversichert. Dies gilt nicht, wenn ein Auto
im Freien geparkt wurde. - Auch wichtig: Wertsachen, wie zum Beispiel
Schmuck, dürfen niemals unbeaufsichtigt im Auto liegenbleiben.
Zudem beschränkt sich der Versicherungsschutz nicht allein auf gängige
Haushaltsgegenstände: Auch eigene Kanus, Ruder-, Falt- und
Schlauchboote sowie die dazugehörigen Motoren sind mitversichert.
Selbst Flugdrachen und Surfgeräte werden ersetzt, wenn sie
verschwinden. Vorausgesetzt natürlich, dass auch sie durch
Einbruchdiebstahl oder Raub entwendet wurden.
Dem Versicherungsschutz sind jedoch Grenzen gesetzt: In der Regel liegt
die Obergrenze bei maximal zehn Prozent der Versicherungssumme,
höchstens jedoch 12.000 Euro. Hat der Versicherungsnehmer seinen
Hausrat also mit 75.000 Euro versichert, ersetzt die Versicherung in
solch einem Fall - einschließlich des zehnprozentigen Vorsorgebetrags -
maximal 8.250 Euro.
Da der Versicherungsschutz mittlerweile von Unternehmen zu
variieren kann, sollte jeder, bevor er in den Urlaub startet, sich bei
seiner Versicherung erkundigen.
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Wenn-einer-eine-Reise-tut-ps_5339.html