Wenn versehentlich zu viel BU-Rente gezahlt wird

Zahlungen aus einer Berufsunfähigkeits-Versicherung, die versehentlich über die vertraglich vereinbarte Laufzeit hinausgehen, sind nicht nur mit ihrem Ertragsanteil, sondern in voller Höhe zu versteuern. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg mi ...

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