Anzeige
06.11.2006 - dvb-Presseservice

Wer auffährt, ist nicht immer schuld

Von der scheinbar ehernen Regel, wonach wer auffährt, immer schuld ist an einem Autounfall, gibt es auch Ausnahmen. Dies zeigt eine Entscheidung vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt unter dem Aktenzeichen 3 U 220/05. Im vorliegenden Fall hatte ein PKW-Lenker trotz grüner Ampel eine Vollbremsung gemacht. Das dahinter fahrende Auto prallte ob dieser überraschenden Aktion auf. Die ganze Sache endete vor Gericht, weil der „Voll-Bremser“ sich seiner Schuld nicht bewusst war. Doch vom OLG der Hessen-Metropole musste er sich eines Besseren belehren lassen. Der „Bremser“ argumentierte zwar, er habe schnell zum Stehen kommen müssen, weil sich eine Straßenbahn näherte. Doch die OLG-Richter verwiesen darauf, dass sich die Bahn noch in einiger Entfernung zum Fahrzeug befunden habe, so dass keine akute Gefahr von ihr ausgegangen sei. Deshalb sei die Vollbremsung nicht nötig gewesen. In dem Fall hatte also der auffahrende PKW-Lenker keine Schuld.



Pressesprecherin
Antje Schweitzer
Tel.: 0221-2015-153/-229
Fax: 0221-2015-138
E-Mail: presse@ovb.de

OVB Vermögensberatung AG
Heumarkt 1
50667 Köln
Deutschland
www.ovb.de