Druckversion
Anzeige
06.11.2006 - dvb-Presseservice

Wer bezahlt einen Unfallschaden?

Eine interessante Entscheidung für alle Angestellten, die von ihrem Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommen, kommt vom Bundesarbeitsgericht (BAG) unter dem Aktenzeichen 8 AZR 91/03. Im vorliegenden Verfahren ging es um die Rechtmäßigkeit einer Nutzungsklausel, wonach der Dienstwagen-Lenker für fahrlässig verursachte Unfallschäden selbst haften muss. Diese Klausel wurde vom höchsten deutschen Arbeitsgericht unter dem oben genannten Aktenzeichen gekippt.



Pressesprecherin
Frau Antje Schweitzer
Tel.: 0221-2015-153/-229
Fax: 0221-2015-138
E-Mail: presse@ovb.de

OVB Vermögensberatung AG
Heumarkt 1
50667 Köln
Deutschland
www.ovb.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Wer-bezahlt-einen-Unfallschaden-ps_2847.html