Anzeige
04.06.2008 - dvb-Presseservice

Wer falsch tankt, schaut in die Röhre

Malheur an der Tankstelle

Wer mit einem fremden Fahrzeug unterwegs ist, sollte sich beim Tanken vorsehen. Nur zu schnell kann es an der Zapfsäule zum Malheur kommen, denn der Benzin-Zapfhahn passt in den Diesel-Stutzen – schon ist die Katastrophe da. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Das dürfte böse Folgen haben, weil keine Versicherung dafür aufkommt.“

Ein Dieselfahrzeug mit Benzin zu betanken, kann einen schweren Motorschaden auslösen. Der Unglücksrabe am Zapfhahn hat sogar doppelt Pech: Er muss für den Schaden in die eigene Tasche greifen. Die Vollkaskoversicherung braucht für dieses Missgeschick nicht aufkommen. Lilo Blunck: „Es handelt sich beim Falschtanken um einen nicht versicherten Betriebsschaden.“

Noch schlimmer: Nicht einmal die eigene Privathaftpflichtversicherung muss für die Folgen des Falschtankens am fremden Auto zahlen. Für Schäden im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Kfz ist sie nicht zuständig. Zudem sind gemietete oder geliehene Sachen von diesem Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Lilo Blunck: „Auch wer beim eigenen Fahrzeug zum falschen Zapfhahn greift, bleibt ebenfalls selbst auf dem Schaden sitzen.“



Frau Lilo Blunck
Vorsitzende des Vorstands, geschäftsführende
E-Mail: presse@bundderversicherten.de

Bund der Versicherten
Rönkrei 28
22399 Hamburg
www.bundderversicherten.de