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02.10.2007 - dvb-Presseservice

Wer zahlt Gutachten nach Verkehrsunfall?

(OVB) Ein interessantes Urteil für alle Autofahrer in Deutschland kommt vom Landgericht (LG) Coburg unter dem Aktenzeichen 33 S 36/07. Geklärt werden musste die Frage, wer nach einem Unfall die Kosten für einen Kfz-Gutachter übernimmt. Der Versicherer des Unfallverursachers oder der Geschädigte selbst? Kommt drauf an, so lautet die saloppe Antwort. Betonte doch das Coburger Landgericht, dass der Einsatz eines Gutachters wirtschaftlich sinnvoll und deshalb vertretbar sein müsse. Und dies sei er erst ab einem voraussichtlichen Unfallschaden von 700 Euro. Bei Bagatellschäden, deren Beseitigung weniger als besagte 700 Euro kostet, sind Gutachten nicht erforderlich. Wer als Unfallgeschädigter dennoch auf eine solche Expertise besteht, der muss die Kosten aus eigener Tasche zahlen.



Frau Antje Schweitzer
Tel.: 0221-2015-153/-229
Fax: 0221-2015-138
E-Mail: aschweitzer@ovb.de

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Über die OVB Holding AG

Die OVB Holding AG mit Sitz in Köln ist einer der führenden europäischen Finanzvertriebe. Seit ihrer Gründung im Jahr 1970 steht die kundenorientierte Beratung privater Haushalte hinsichtlich Versicherungsschutz, Vermögensauf- und -ausbau, Altersvorsorge und Immobilienerwerb im Mittelpunkt ihrer Geschäftstätigkeit. Derzeit berät die OVB europaweit 2,5 Mio. Kunden und arbeitet mit über 100 renommierten Produktpartnern zusammen. Die OVB Holding AG ist aktuell in insge-samt 14 Ländern aktiv und beschäftigt über 9.600 Mitarbeiter. In 2006 erwirtschaf-tete das Unternehmen, das seit Juli 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) notiert ist, Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 213,3 Mio. Euro sowie ein EBIT von 24,1 Mio. Euro.

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Wer-zahlt-Gutachten-nach-Verkehrsunfall-ps_6113.html