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03.01.2011 - dvb-Presseservice

Wer zahlt bei Feuerwerksschäden?

Silvester zischen wieder Abermillionen von Feuerwerksraketen in den Mitternachtshimmel. So begrüßen die Deutschen das neue Jahr. Doch am Ende kann es mit der Feierlaune schnell vorbei sein, wenn nämlich eine Rakete ins Haus saust oder ein Kanonenschlag den Briefkasten zerfetzt. Der Bund der Versicherten (BdV) verrät, wer für den Schaden aufkommt, wenn etwas passiert.

In den meisten Fällen kracht’s, aber keiner ist’s gewesen. Das klassische Beispiel dafür sind die am Neujahrsmorgen häufig anzutreffenden zerfetzten Briefkästen. Wie der Kanonenschlag seinen Weg da hineingefunden hat und dann explodiert ist, kann nur vermutet werden. Doch wer kommt für den Schaden auf? Thorsten Rudnik, Mitglied des BdV-Vorstandes: „Der Hauseigentümer sollte sich in einem solchen Fall an seine Wohngebäudeversicherung wenden. Die wird den Schaden regulieren.“

Und was passiert, wenn eine Silvesterrakete sich durchs Fenster ins Wohnzimmer verirrt? Wer zahlt, wenn danach der Teppich unter dem Esstisch in Flammen aufgeht? Weil in solchen Fällen meistens der Verursacher nicht festzustellen ist, empfiehlt der BdV dem Wohnungsinhaber, sich mit dem eigenen Hausratversicherer in Verbindung zu setzen. Der kümmert sich um den Schadensersatz.

Ein unwillkommenes, aber häufig auftretendes Ereignis am letzten Tag eines Jahres ist der explodierende Silvesterböller unter dem eigenen Auto. Bleibt der Fahrzeughalter auf dem dabei möglicherweise am Unterboden entstanden Schaden sitzen? „Keineswegs“, sagt Thorsten Rudnik, „dafür tritt die Teilkaskoversicherung ein. Mit der Schadensregulierung ist zwar keine Rückstufung verbunden, allerdings muss eine vereinbarte Selbstbeteiligung berücksichtigt werden.“

Wer selbst aktiv mit Böllern und Raketen das neue Jahr begrüßen will, sollte am besten eine Privathaftpflichtversicherung haben. Denn sie springt für ihn ein, wenn er im Eifer des Silvestergefechts einen Schaden anrichtet.

Der BdV empfiehlt allen Silvesterkanonieren, Sicherheitsabstände einzuhalten, nicht auf Gebäude oder Menschen zu zielen und am besten eine Löschdecke oder einen Feuerlöscher für den Notfall bereitzuhalten.



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