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11.12.2006 -
dvb-Presseservice
Wer zahlt, wenn der Sessel brennt?
Achtung: Alle Jahre wieder 20.000 Schadensfälle in der Weihnachts- und Adventszeit
Alle Jahre wieder brennt bei vielen Familien der Weihnachtsbaum – tatsächlich und buchstäblich! Nicht oder nicht nachhaltig gelöschte Kerzen sind meistens die Ursache. Das hat schon manchen
Feuerwehrleuten die Festlaune verdorben, weil sie zum Löschen raus mussten. Aber wer zahlt am Ende den Schaden? Der Bund der Versicherten (BdV) stellt dazu fest: „Je nach Art des Schadensfalles treten
entweder die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung ein.“
Nur eine winzigkleine Unachtsamkeit und aus einem heimeligen Adventstag wird ein unheimlicher Tag: Eine umgefallene Kerze, eine
in Flammen aufgegangene Gardine oder eine unsachgemäß angezündete Wunderkerze – die Folgen sind verheerend. Jedes Jahr registrieren Deutschlands Versicherungsunternehmen vor und während der Festtage
mehr als 20.000 Schadensfälle.
Wie lässt sich Schaden vermeiden? Aufmerksamkeit ist der erste Schritt zur Sicherheit. In der dunklen Jahreszeit und während der Weihnachtstage kommt es
regelmäßig zu Feuerschäden, weil Kerzen unbeaufsichtigt vor sich hinbrennen oder Öfen und Kamine nicht richtig gelöscht worden sind. Viele Schäden sind bei Umsicht vermeidbar. Zu den
Sicherheitsvorkehrungen für Weihnachten gehört:
- Weihnachtsbaumkerzen wechseln, bevor sie zu kurz werden und Äste in Brand stecken. Brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen. Stellen Sie
zum Löschen einen Feuerlöscher oder einen Eimer Sand oder Wasser bereit.
- Offenes Feuer in Kaminen stets sorgfältig löschen.
- Entsteht trotz aller Vorsicht ein
Schaden, müssen Polizei, Feuerwehr und Versicherungsgesellschaft unverzüglich benachrichtigt werden.
Werden Kleidung, Polster- oder andere Möbel durch Feuer beschädigt, ist das ein Fall für
die Hausratversicherung. Kommt es noch schlimmer und das gesamte Haus wird in Mitleidenschaft gezogen, springt auch die Wohngebäudeversicherung ein – sofern keine grobe Fahrlässigkeit zu dem Malheur
geführt hat. Haben Sie grob fahrlässig gehandelt, weil Sie z. B. beim Verlassen des Raumes die Kerzen haben brennen lassen, kann die Versicherungsgesellschaft die Leistung verweigern. Und das kann
teuer werden. Es gibt jedoch auch Gesellschaften, die selbst bei grober Fahrlässigkeit leisten – bei der eigenen Versicherung nachzufragen, lohnt sich also.
Der BdV rät: „Achten Sie während
der Adventszeit besonders darauf, dass Streichhölzer und Feuerzeuge außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Sonst kann es sein, dass Sie auch noch Ihre Privathaftpflichtversicherung in
Anspruch nehmen müssen.“
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Wer-zahlt-wenn-der-Sessel-brennt-ps_3193.html