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11.12.2006 - dvb-Presseservice

Wer zahlt, wenn der Sessel brennt?

Achtung: Alle Jahre wieder 20.000 Schadensfälle in der Weihnachts- und Adventszeit

Alle Jahre wieder brennt bei vielen Familien der Weihnachtsbaum – tatsächlich und buchstäblich! Nicht oder nicht nachhaltig gelöschte Kerzen sind meistens die Ursache. Das hat schon manchen Feuerwehrleuten die Festlaune verdorben, weil sie zum Löschen raus mussten. Aber wer zahlt am Ende den Schaden? Der Bund der Versicherten (BdV) stellt dazu fest: „Je nach Art des Schadensfalles treten entweder die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung ein.“

Nur eine winzigkleine Unachtsamkeit und aus einem heimeligen Adventstag wird ein unheimlicher Tag: Eine umgefallene Kerze, eine in Flammen aufgegangene Gardine oder eine unsachgemäß angezündete Wunderkerze – die Folgen sind verheerend. Jedes Jahr registrieren Deutschlands Versicherungsunternehmen vor und während der Festtage mehr als 20.000 Schadensfälle.

Wie lässt sich Schaden vermeiden? Aufmerksamkeit ist der erste Schritt zur Sicherheit. In der dunklen Jahreszeit und während der Weihnachtstage kommt es regelmäßig zu Feuerschäden, weil Kerzen unbeaufsichtigt vor sich hinbrennen oder Öfen und Kamine nicht richtig gelöscht worden sind. Viele Schäden sind bei Umsicht vermeidbar. Zu den Sicherheitsvorkehrungen für Weihnachten gehört:
Werden Kleidung, Polster- oder andere Möbel durch Feuer beschädigt, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Kommt es noch schlimmer und das gesamte Haus wird in Mitleidenschaft gezogen, springt auch die Wohngebäudeversicherung ein – sofern keine grobe Fahrlässigkeit zu dem Malheur geführt hat. Haben Sie grob fahrlässig gehandelt, weil Sie z. B. beim Verlassen des Raumes die Kerzen haben brennen lassen, kann die Versicherungsgesellschaft die Leistung verweigern. Und das kann teuer werden. Es gibt jedoch auch Gesellschaften, die selbst bei grober Fahrlässigkeit leisten – bei der eigenen Versicherung nachzufragen, lohnt sich also.

Der BdV rät: „Achten Sie während der Adventszeit besonders darauf, dass Streichhölzer und Feuerzeuge außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Sonst kann es sein, dass Sie auch noch Ihre Privathaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen müssen.“



Herr Thorsten Rudnik
Tel.: 04193 97100
Fax: 04193 94221
E-Mail: presse@bundderversicherten.de

Bund der Versicherten (BdV)
Rönkrei 28
22399 Hamburg
Deutschland
www.bundderversicherten.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Wer-zahlt-wenn-der-Sessel-brennt-ps_3193.html