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03.12.2009 - dvb-Presseservice

Wer zuerst zahlt, macht das Geschäft:

- Kundenentscheidung aufgrund Provisionsteilung – Nein Danke! - Schutzvereinigung deutscher Versicherungsvermittler (SdV) kritisiert die diskutierte Aufhebung des Provisionsabgabeverbots

Was hat der Gesetzgeber nicht alles – stets im Sinne des Verbraucherschutzes – in den letzten Jahren in der Versicherungsbranche geändert. Transparenz hinsichtlich der Abschlusskosten, Massnahmen zur Verbesserung der Beratungsqualität der Vermittler, kundenorientierte Überarbeitungen des Versicherungsvertragsgesetzes und Wegfall des alteingesessenen Policenmodells sind nur einige Punkte, die in jüngster Vergangenheit ein enormes Umdenken der Branche erfordert haben.

Und jetzt das: Das Bundeskartellamt beanstandet das seit 1934 bestehende Provisionsabgabeverbot. Eines der Argumente, welches auch von Verbraucherschützern immer wieder herangezogen wird, ist die Förderung des Wettbewerbs. Dabei sollte dieser Wettbewerb doch durch Qualität gesteigert werden und nicht durch den schnöden Mammon!

Der Kunde hat die Wahl: Bereits heute erhält der potentielle Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss zunächst die Erstinformation, die unter anderem über den Status des Vermittlers informiert. Die Beratung wird anschliessend gemäß den gesetzlichen Bestimmungen dokumentiert. Der Kunde erhält hinsichtlich der besprochenen Produkte sämtliche Unterlagen einschliesslich Produktinformationsblatt. Bereits hier dürften sich bei unterschiedlichen Vermittlern große Unterschiede in der Beratung und Durchführung dieser Schritte ergeben. All dies dient nur einem Zwecke: Der Versicherungsnehmer soll den für seinen Bedarf bestmöglichsten Versicherungsschutz und einen transparenteren Einblick in die Materie erhalten, um für sich persönlich die richtige Entscheidung treffen zu können.

Es kann nicht im Interesse der Beteiligten sein, wenn alle für den Endverbraucher angedachten Massnahmen durch eine plumpe Weiterreichung von Geldscheinen über Bord geworfen werden. Die beabsichtigte Transparenz wird damit lediglich ad absurdum geführt, denn der Blick des gewöhnlichen Kunden richtet sich dann weder auf den Status des Vermittlers noch auf den Umfang der Versicherungsbedingungen.

Auch für den Versicherungsvermittler stellt eine Aufhebung des Verbots einen Schlag ins Gesicht dar: Bei den Courtagen handelt es sich um schützenswerte Interessen des Vermittlers. Schliesslich dient die Vergütung nicht nur der Beratung und Auswahl des bedarfsgerechten Versicherungsschutzes, auch im Schadenfall wird der Vermittler benötigt. Oder soll der Vermittler zukünftig einen Teil der durch den Versicherer geleisteten Entschädigung von dem Versicherungsnehmer zurückerhalten, um so die weitergereichte Provision wieder auszugleichen? Sicherlich nicht.

Mit der vorgeschriebenen und an verschiedene Voraussetzungen gebundenen Registrierungspflicht für Vermittler sowie der zwingenden Berufshaftpflicht mit einer Deckungssumme von mindestens 1,13 Mio. EUR muss der Versicherungsmakler oder-vertreter Anforderungen erfüllen, die ihn in dieser Hinsicht auf eine Stufe mit Steuerberatern und Rechtsanwälten stellen. Was die Haftung betrifft, so ist dies bereits seit dem Sachwalterurteil aus den 1980er Jahren ohnehin bereits der Fall. Es wäre schon erstaunlich, würde man bei den verkammerten Berufen über eine „Gebührenabgabe“ diskutieren.

Nein, eine Provisionsabgabe fördert nicht den Wettbewerb, sondern nur die Falschberatung. Denn wer schon seine Provision teilen muss, um den Kunden zum Vertragsabschluss zu bewegen, dem mangelt es entweder an der Qualifikation oder an dem Zugang zu den kundenorientierten Produkten – oder Beidem! Darüber sollte das Bundeskartellamt einmal nachdenken.



Tel.: 0800 – 73 88 748
Fax: 0800 – 73 83 291
E-Mail: info@sdv-online.de

SdV Schutzvereinigung deutscher
Versicherungsvermittler e.V.
Löfflerstraße 5 a
80999 München
www.sdv-online.de

Informationen zum SdV e.V.:

Mit über 3.000 Mitgliedern zählt der SdV (www.sdv-online.de) zu den größten Berufsverbänden unabhängiger Versicherungsvermittler und ist bundesweit als deren Interessenvertreter tätig. Der 1993 gegründete Verein ist eine von wirtschaftlichen und parteipolitischen Interessen unabhängige Organisation und pflegt u.a. ein lebendiges Netzwerk in der deutschen Versicherungswirtschaft. Ein Schwerpunkt liegt neben der Interessenvertretung unseres Berufsstandes auf der Unterstützung bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, die seit der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie in nationales Recht für alle freien Versicherungsvermittler bestehen.