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02.07.2009 - dvb-Presseservice

Weshalb die richtige Versicherung beim „Urlaub zu Hause“ wichtig ist: Für „Gefälligkeit“ kein Schadensersatz

Nicht nur auf Reisen kann während des Urlaubs allerhand passieren. Auch wer seine Ferien zu Hause verbringt, erlebt bisweilen Unerwartetes. Von Fall zu Fall kann es deshalb hilfreich sein, die richtige Versicherung zu haben. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Und das gilt keineswegs nur für die Radtour durch heimische Gefilde.“

Nicht nur in der Ferienzeit, wenn die Familie mit den Drahteseln durch die Heimatregion tourt, ist eine private Haftpflichtversicherung unverzichtbar. Sie sollten möglichst auch eine Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung haben. Schließlich kann da genug passieren.

Wie schnell ist der ungeübte Radler mal mit der Pedale am fremden Auto vorbeigeschrammt! Oder noch schlimmer: Wenn es durch sein Verhalten am Lenker zu einem Personenschaden kommt, können die Schadensersatzansprüche astronomische Höhen erreichen. Ohne eigene Haftpflichtversicherung kann das schnell zum finanziellen Ruin führen.

Nach einem Fahrradsturz hilfreich sein kann aus nahe liegenden Gründen die private Unfallversicherung. Aber auch die Hausratversicherung kann beim „Urlaub zu Hause“ rasch ins Spiel kommen. Lilo Blunck: „Ganz einfach dann, wenn das Radl unterwegs gestohlen wird. Wichtig: Den Drahtesel auch bei nur kurzen Pausen nicht unabgeschlossen abstellen.“

Selbst auf „Terrassien“ kann im Sommer Einiges passieren, was die Hilfe einer Versicherung erforderlich macht. Fast alle Balkonbesitzer halten sich im Sommer regelmäßig auf „Balkonien“ auf. Das hat eine Umfrage des Immobilienportals Immowelt.de ergeben. Gut ein Fünftel macht den Balkon bei gutem Wetter zum Esszimmer. Fast zwölf Prozent grillen hier auch – da kann so manches geschehen, was die private Haftpflichtversicherung auf den Plan ruft.

Was „Heimaturlaubern“ selten erspart bleibt, sind die Bitten der verreisten Nachbarn nach dem Blumengießen. Lilo Blunck: „Wer dabei Schaden anrichtet, muss nicht haften! Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes gibt es keine Haftung bei Gefälligkeiten dieser Art.“

Wer dennoch möchte, dass durch ihn bei einer solchen Tätigkeit Schadensersatz geleistet wird, kann eine Haftpflichtversicherung mit entsprechender Klausel abschließen, die begrenzt auch bei solchen Gefälligkeiten einspringt. Lilo Blunck: „Diese besondere Leistung kostet natürlich etwas mehr.“



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