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17.07.2008 - dvb-Presseservice

Wetterchaos: Welche Versicherung zahlt?

Trotz großer Investitionen in moderne Satelliten und Wetterstationen scheinen zuverlässige regionale Wetterprognosen schwierig zu bleiben. Die Folge: Der Mensch kann sein Hab und Gut nicht immer gegen den Einfluss des Wetters schützen. Die Vorwarnzeiten der Wetterexperten sind zu kurz. In vielen Regionen Deutschlands kam es nach der ersten Hitzeperiode in diesem Jahr zu heftigen Gewittern mit Hagel und starken Regenfällen. Dabei liefen Keller voll und Hagelkörner verursachten Schäden an Autos und Gebäuden. Aber wenn man sich schon nicht vor den Schäden schützen kann, so kann man sich wenigstens dagegen versichern. Welche Versicherung kommt also für die Schäden auf?

Bei Hagelschäden an Gebäuden reguliert in der Regel die Wohngebäudeversicherung den Schaden, zum Beispiel wenn Fensterscheiben durch Hagel zerstört werden. Dringt dann durch das beschädigte Fenster Regen ein und Einrichtungsgegenstände werden beschädigt, leistet die Hausratversicherung. Auch für Sturmschäden kommen in der Regel die Gebäude- oder die Hausratversicherung auf – und zwar nach dem gleichen Muster: Die Schäden am Gebäude ersetzt die Wohngebäudeversicherung. Wurden das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingedrückt, dann sind Folgeschäden, die zum Beispiel durch Regen entstehen, wieder durch die Hausratversicherung abgedeckt. Hat ein Blitz eingeschlagen, ist dieser Blitzschaden ebenfalls über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Gleiches gilt für Feuerschäden, die durch einen Blitzeinschlag entstehen. Überschwemmungsschäden, die im Haus oder der Wohnung auftreten, können mit einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung versichert werden.

Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig.

Bei Hagel- und Überschwemmungsschäden am PKW übernimmt die Teil- oder Vollkaskoversicherung den Schaden. Sturmschäden, die am Auto entstehen, sind ebenfalls durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Dabei werden nicht nur die Schäden ersetzt, die der Sturm direkt am Wagen verursacht, sondern auch Beschädigungen, die durch umher fliegende Gegenstände, zum Beispiel Ziegel oder Äste, angerichtet werden. Einen Verlust ihres Schadenfreiheitsrabatts brauchen Vollkaskoversicherte dabei nicht zu befürchten; Sturm- und Hagelschäden werden als Teilkaskoschäden abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.

Wichtig: Betroffene sollten die Schäden für die Versicherung dokumentieren, also beispielsweise Fotos anfertigen. Dies kann später bei der zügigen Schadenbearbeitung und -regulierung helfen.



Herr Volker Bitzer
Leiter Unternehmenskommunikation
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URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Wetterchaos-Welche-Versicherung-zahlt-ps_10262.html