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06.12.2006 - dvb-Presseservice

Wichtige Frist bei Riester-Rente läuft ab - Antrag auf Zulagen für 2004 noch bis Jahresende stellen

Zum Ablauf der Frist für die Beantragung der Riester-Zulagen für das Jahr 2004 erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Für Riester-Sparer läuft eine wichtige Frist ab: Wer seit 2004 - oder auch früher - private Altersvorsorge mit dem Aufbau einer Riester-Rente betreibt, sollte prüfen, ob dem Produktanbieter (Versicherung, Bank oder Fondsgesellschaft) bereits der Zulagenantrag für das Jahr 2004 vorliegt - und dies gegebenenfalls nachholen. Die Zulage muss in jedem Fall beantragt werden; auch dann, wenn die darüber hinausgehende steuerliche Förderung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden soll.

Zu Beginn des Jahres 2005 wurde der so genannte Dauerzulagenantrag eingeführt. Bei Abschluss eines Riester-Vertrags und auch noch danach kann man den Anbieter einmalig damit beauftragen, künftig jährlich den Zulagenantrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu stellen. Diese Bevollmächtigung gilt bis auf Widerruf; die Zulage wird dann Jahr für Jahr automatisch auf den Vorsorgevertrag gutgeschrieben, ohne dass der Antrag jeweils neu gestellt werden muss. Dieses Verfahren kann auch noch rückwirkend für 2004 beim Anbieter beantragt werden.

Wer noch keinen Vertrag über eine Riester-Rente zur zusätzlichen privaten Alterssicherung abgeschlossen hat, kann dies bis Jahresende tun und sich so noch alle Vorteile in Form von Zulagen und Steuerersparnissen für das Jahr 2006 sichern. Dazu müssen drei Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens (höchstens 1.575 Euro; abzüglich der Grundzulage von 114 Euro und ggf. der Zulage(n) für kindergeldberechtigte Kinder von jeweils 138 Euro) in eine förderfähige private Rentenversicherung oder einen zugelassenen Banksparplan bzw. Fondssparplan eingezahlt werden (siehe Beispiel).

Wie attraktiv diese Form der Vorsorge ist, zeigen die Zahlen: Allein in den ersten neun Monaten dieses Jahres entschlossen sich über 1,33 Millionen Menschen neu für eine Riester-Rente. Insgesamt sparen in Deutschland schon knapp sieben Millionen Menschen auf diese Weise für ein Zusatzeinkommen im Alter. Und 2008 wird die Riester-Vorsorge noch einmal lohnender: Dann erhöhen sich für alle Riester-Sparer die Grundzulage auf 154 Euro und die Kinderzulage auf 185 Euro jährlich. Zusätzlich wird dann für Kinder, die in 2008 oder später geboren werden und kindergeldberechtigt sind, die Zulage auf 300 Euro pro Jahr erhöht. Daneben soll auch die Förderung selbst genutzten Wohneigentums zum 1. Januar 2007 besser in die private Riester-Vorsorge integriert werden.

Beispiel:
Ein Ehepaar mit zwei kindergeldberechtigten Kindern entscheidet sich für das Riester-Sparen. Beide Ehepartner schließen einen eigenen Riester-Vertrag ab und investieren drei Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens - bei 30.000 Euro also 900 Euro. Von diesen 900 Euro übernimmt der Staat 504 Euro in Form von Zulagen (114 Euro je Ehepartner plus 138 Euro je Kind). Die Familie muss selbst also nur 396 Euro pro Jahr aufbringen. Die Zulagen machen mehr als die Hälfte der Sparsumme aus, mit der die Familie Jahr für Jahr zusätzlich für das Alter vorsorgt.

Informationen und Beratung gibt es bei Banken, Sparkassen, Versicherungen und Investmentgesellschaften oder im Internet unter:

www.bmas.bund.de (Rubrik Rente/Zusätzliche Altersvorsorge)
www.altersvorsorge-macht-schule.de
www.deutsche-rentenversicherung.de
www.stiftung-warentest.de



Pressesprecher
Herr Peter Ziegler
Tel.: 01888-527 2854
Fax: 01888-527-2191
E-Mail: presse@bmas.bund.de

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Mohrenstraße 62
10117 Berlin
Deutschland
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