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22.12.2006 -
dvb-Presseservice
Wichtige Werte der Rentenversicherung 2007
Zum Beginn jedes Jahres ändern sich zentrale Werte in der gesetzlichen Renten-versicherung:
Der Beitragssatz, der je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird, steigt von bisher 19,5 Prozent auf 19,9 Prozent.
Die Beitragbemessungsgrenze beträgt in den alten
Bundesländern unverändert monatlich 5.250 Euro, in den neuen Bundesländern steigt sie auf 4.550 Euro.
Die Bezugsgröße hat Bedeutung z. B. für die Beitragsberechnung für
versiche-rungspflichtige Selbständige und beträgt in den alten Bundesländern unverändert 2.450 Euro monatlich, in den neuen Bundesländern steigt sie auf 2.100 Euro.
Der Regelbeitrag für
versicherungspflichtige Selbständige steigt in den alten Bun-desländern auf 487,55 Euro monatlich und in den neuen Bundesländern auf 417,90 Euro.
Der Mindestbeitrag für freiwillig
Versicherte beträgt einheitlich 79,60 Euro mo-natlich, der Höchstbeitrag 1.044,75 Euro.
Für Arbeitslosengeld II – Bezieher wird die Beitragsbemessungsgrundlage für die Berechnung der
Rentenversicherungsbeiträge ab dem 1. Januar 2007 von monat-lich 400 Euro auf 205 Euro reduziert.
Die Hinzuverdienstgrenze bleibt bei allen Renten (Altersrente oder
Erwerbsmin-derungsrente), die vor dem 65. Geburtstag bezogen werden, einheitlich in Ost und West mit 350 Euro im Monat konstant. Zwei Mal pro Jahr sind 700 Euro erlaubt. Wird diese Einkommensgrenze
überschritten, kann je nach Höhe des Hinzuver-dienstes eine Teilrente gewährt.
Weitere Angaben finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de.
Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung
Herr Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030/865-89174
Fax: 030/865-89425
E-Mail: dirk.heide@drv-bund.de
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Wichtige-Werte-der-Rentenversicherung-2007-ps_3311.html