Anzeige
06.01.2011 - dvb-Presseservice

Wickeln Versicherer Massenunfälle optimal ab?

Keine Suche nach dem Schuldigen

In den Verkehrsnachrichten tauchen sie häufiger auf: Massenkarambolagen passieren bei Schnee und Eis immer wieder mal. Thorsten Rudnik, Mitglied im Vorstand des Bundes der Versicherten (BdV): „Das größte Problem bei der Schadensregulierung ist die Suche nach dem Schuldigen.“

Die Kfz-Versicherer haben „Massenkarambolage“ ziemlich genau definiert: Erst wenn mindestens 50 Fahrzeuge an einem Unfall beteiligt sind, kommt dieser Begriff und die mit ihm verbundenen Regelungen ins Spiel. Was auf den ersten Blick als außergewöhnlich erscheint, ist in der Realität bei Straßenglätte auf deutschen Autobahnen laufend zu beobachten.

Beteiligte können auf zügige Schadensregulierung hoffen, weil die Versicherer sich in der Abwicklung auf bestimmte Eckpunkte verständigt haben. Thorsten Rudnik: „Einzelne Beteiligte müssen sich nicht auf die Suche nach dem Unfallverursacher machen. Sie werden pauschal abgefunden.“

Allerdings müssen Geschädigte kompromissbereit sein: Die Schadensabwicklung wird nach einer Quotenregelung vorgenommen. Danach erstatten die Versicherer bei ausschließlichen Frontschäden 25 Prozent des tatsächlichen Schadens. Ist nur ein Heckschaden entstanden, beträgt die Erstattung 100 Prozent. Ist das Fahrzeug hinten und vorn zugleich beschädigt worden, tragen die Gesellschaften zwei Drittel der Kosten. Thorsten Rudnik: „Vorteil dieser Regelung ist, dass der Schadenfreiheitsrabatt der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht angetastet wird.“

Wer sich nicht an der Pauschallösung beteiligen möchte, wird nicht umhinkommen, den Schuldigen zu finden und ihm auch noch zu beweisen, dass er Verursacher ist. Thorsten Rudnik: „Die Pauschallösung ist aus unserer Sicht die einfachere und damit akzeptable Variante.“

Zwar begrüßt der BdV eine solche Lösung, aber er hat Bedenken bei der Definition der Größenordnung. Thorsten Rudnik: „Die Hürde, ab wann es sich um eine Massenkarambolage handelt, ist zu hoch.“ Deutschlands größte Verbraucherschutzorganisation für Versicherte fordert deshalb alle Kfz-Versicherer auf, die Pauschalregulierung generell schon ab einer Beteiligung von 20 Fahrzeugen anzuwenden.“



Tel.: 04193-94222
Fax: 04193-94221
E-Mail: info@bundderversicherten.de

Bund der Versicherten
Postfach 1153
24547 Henstedt-Ulzburg
www.bundderversicherten.de



Noch läuft der Verkehr, aber bei der gegenwärtigen Witterung kann sich das im nächsten Augenblick ändern. Schnee und Eis begünstigen Massenkarambolagen. Foto: BdV/Dreyling