Widerruf von fondsgebundener LV: Wer haftet für Verluste?

Ein Anleger hatte mit seiner fondsgebundenen Lebensversicherung einen Totalverlust erlitten - daraufhin widerrief er sie. Die Versicherung wollte den entstandenen Schaden allerdings nicht begleichen - das OLG Stuttgart musste entscheiden.

procontra aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen