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03.08.2006 - dvb-Presseservice

Wie aus Vermögenswirksamen Leistungen eine sichere Firmenrente wird

Die neuen VL: Der Klügere denkt nach

Zweifellos, die Vermögenswirksamen Leistungen haben in Deutschland Tradition und sich seit inzwischen mehr als vierzig Jahren bewährt. Doch was gut ist, kann durchaus noch besser werden. Folge: Die neuen VL sind innovativ und ein erstklassiges Instrument, die betriebliche Altersvorsorge aufzubessern.

Es tut sich etwas in Deutschland. Zwar nur langsam, aber doch unübersehbar. Beispielsweise bei den Vermögenswirksamen Leistungen (VL), die es seit Anfang der 60-er Jahre bei uns im Land gibt und die Millionen von Arbeitnehmern beim Aufbau eines ansehnlichen Kapitals geholfen haben und noch immer helfen.

Zur Erinnerung: Fast alle Betriebe zwischen Flensburg und Füssen, Frankfurt/Main und Frankfurt/Oder, aber auch der öffentliche Dienst, sind per Tarifverträge dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern neben dem Lohn bzw. dem Gehalt auch VL zu zahlen. Dieses Extra wiederum investieren Arbeitnehmer in bestimmte Anlageformen, vorzugsweise Bausparen und Investmentfonds, und erhalten dafür oft die Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat. Beide, das Geschenk vom Chef und der Zuschuss aus der Gemeinschaftskasse, ergeben dann langfristig ein ansehnliches Kapital.

Rückblick. Sie sind schon mehr als 40 Jahre alt. Denn die „Vermögenswirksamen Leistungen“, salopp und werbeträchtig auch VL genannt, gibt es seit Anfang der 60er Jahre. Seitdem werden die rechtlichen Grundlagen bürokratisch verpackt im sogenannten Vermögensbildungsgesetz (VermBG), das es mittlerweile in der fünften Fassung gibt. In gut vier Jahrzehnten wurde es immer wieder einmal geändert und nachgebessert, nuanciert, gestrafft oder erweitert. Doch sein Kern ist bis heute der gleiche: Mit tatkräftiger finanzieller Unterstützung vom Chef sollen Arbeitnehmer Vermögen bilden können. Gleichsam zur Belohnung gibt es vom Staat mitunter noch was obendrauf, landläufig auch als „Arbeitnehmer-Sparzulage“ bekannt.

Wobei, zugegeben, der Staat von Anfang an nur den rechtlichen Rahmen vorgegeben hat. Ob überhaupt und, falls ja, wie viel VL Arbeitnehmer von ihren Firmen bekommen, regeln seit jeher die Tarifparteien – Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften. Trend: Unternehmen im Osten zahlen – noch – in der Regel spürbar weniger als die Konkurrenz im Westen. Und manche Branchen, vor allem die großen, sind deutlich freigiebiger als andere. Besonders knauserig zeigt sich nach wie vor der Öffentliche Dienst.

Mittlerweile ist das Vermögensbildungsgesetz zumindest in einer Hinsicht erstaunlich schlank. Denn es sind nur noch zwei Investmentformen übrig geblieben, in die der VL-Sparer das Geldgeschenk seines Chefs investieren kann, so dass zugleich noch Anspruch auf staatliche Förderung besteht – Bausparen und unternehmerische Beteiligungen. Das Gute an VL allgemein ist, dass Arbeitnehmer ein ansehnliches Vermögen ganz ohne eigenes Geld bilden können. Denn die beliebte Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat wird ihnen ebenso geschenkt wie die „Vermögenswirksamen Leistungen“ vom Chef. Vorausgesetzt, die beiden wichtigsten rechtlichen Fördervorgaben werden beachtet: nämlich kein zu hohes Einkommen, was die traditionelle Ausrichtung des Vermögensbildungsgesetzes auf Kleinsparer dokumentiert, und die Anlage des Geldes in eine der beiden zulässigen Investmentformen.

Beide geförderte Anlagevarianten haben zweifellos ihre Berechtigung. Bausparer etwa können sich mit ihren geschenkten VL und der Arbeitnehmer-Sparzulage billiges Baugeld sichern, das oft eine Lücke bei der Eigenheimfinanzierung schließt. Und Beteiligungssparen gilt als besonders chancenreich, weil speziell Aktienfonds langfristig überdurchschnittliche Renditen erzielen, wie die Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte dokumentieren. Zusätzliches Sahnehäubchen: Die staatliche Arbeitnehmersparzulage ist beim Beteiligungssparen besonders hoch. So beträgt der Höchstzuschuss jährlich 72 Euro. Diese ergeben sich aus der Arbeitnehmersparzulage von 18 Prozent und 400 Euro förderfähiger Höchstsparrate im Jahr.

Hohe Förderung für Arbeitnehmer

Einkommensgrenzen p.a. 1)Höchstsparrate p.a.
Aktienfonds/Bausparen
Förderung p.a.
Aktienfonds/Bausparen
Singles17.900 Euro400 Euro /470 Euro72 Euro /42,30 Euro
Eheleute35.800 Euro800 Euro /940 Euro144 Euro /84,60 Euro

1) zu versteuerndes Einkommen, Quelle: Vermögensbildungsgesetz

Neu und gut. In diesen Wochen und Monaten aber werden die seit mehr als vier Jahrzehnten bewährten VL gründlich runderneuert. Und zwar, um im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) die spätere Firmenrente von Arbeitnehmern aufzubessern. Wie sinnvoll das ist, haben mittlerweile auch die Arbeitnehmervertreter in Deutschland erkannt. So vermeldete die größte Einzelgewerkschaft der Welt, die IG Metall, auf ihrer Internetseite, dass sie im aktuellen Tarifvertrag „Altersvorsorge wirksame Leistungen“ erreicht habe. Im Klartext: Nunmehr können ArbeitnehmerInnen ihre Vermögenswirksamen Leistungen vom Chef in einen Baustein für die Alterssicherung umwandeln.

So revolutionär die Einführung von VL damals auch gewesen ist, so unattraktiv scheinen die Vermögenswirksamen Leistungen heute. Das jedenfalls glauben die Tarifexperten der IG Metall. Zugleich aber wird die zusätzliche Altersversorgung immer wichtiger. Passende Strategien erfordern jedoch einiges Geschick. Auch und nicht zuletzt, weil der Staat seine Förderzügel zum Teil erheblich gestrafft hat.

So wurde das beliebte und bewährte „Steuerprivileg“ bei Kapital bildenden Versicherungen für Verträge, die nach Silvester 2004 abgeschlossen werden, weitgehend gestrichen. Zugleich können viele Beschäftigten die Arbeitnehmer-Sparzulage für ihre Vermögenswirksamen Leistungen nicht mehr nutzen. Naheliegender Grund: Man überschreitet die vom Gesetzgeber gezogenen Einkommensgrenzen. Es war also an der Zeit neue und weiterführende Konzepte für einen möglichst lukrativen Einsatz der VL zu entwickeln.

Deshalb ist es bereits seit längerem oft empfehlenswert, die Vermögenswirksamen Leistungen in die betriebliche Altersversorgung zu integrieren. Bekanntlich erhöhen die VL das Bruttogehalt eines Arbeitnehmers. Dadurch zahlt er höhere Steuern und mehr Sozialversicherungsbeiträge. Werden allerdings die VL umgewandelt in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, erspart sich der Arbeitnehmer die höheren Abgaben. Dies ist eine einfache und sehr preiswerte Variante, eine solide und renditestarke Firmenrente aufzubauen. Sie lohnt vor allem für jüngere und auch solche ArbeitnehmerInnen, die keinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben.

Herkömmliche Anlage der VL

Gehaltsabrechnung eines Angestellten,
ledig, kein Kind 6), Steuerklasse 1
Monatliches Bruttogehalt2.300,00 Euro
Arbeitgeber-Anteil VL+ 40,00 Euro
Gesamt-Brutto= 2.340,00 Euro
Steuern (inkl. Soli, KiSt) 1)406,54 Euro
Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil 22,15%) 2)518,31 Euro
Nettogehalt1.415,15 Euro
Überweisung VL- 40,00 Euro
Überweisung1.375,15 Euro

Betriebliche Altersversorgung statt VL

Gehaltsabrechnung eines Angestellten,
ledig, kein Kind 6), Steuerklasse 1
Monatliches Bruttogehalt2.300,00 Euro
Arbeitgeber-Anteil VL+ 40,00 Euro
Beitrag bAV aus VL-Anteil 3)- 40,00 Euro
Beitrag bAV aus Steuer- und Sozialversicherungsersparnis 4)- 48,64 Euro
Gesamt-Brutto= 2.251,36 Euro
Steuern (inkl. Soli, KiSt)377,54 Euro
Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil 22,15 %) 2)498,67 Euro
Nettogehalt1.375,75 Euro
Überweisung VL- 0,00 Euro
Überweisung an Max Muster1.375,15 Euro

Im dargestellten Beispiel kann der Angestellte insgesamt 88,64 Euro 3) – also 48,64 Euro mehr als bei einer herkömmlichen Anlage seiner VL – aus dem Bruttogehalt investieren, ohne sein Nettogehalt zu reduzieren 5).

1)5,5 % Soli, 9 % KiSt, Stand: Steuergesetzgebung 2006

2)RV 9,75 % + ALV 3,25 % + PV 1,10 % + GKV 7,15 % = 22,15 % (inkl. Gesetzlichem Sonderbeitrag von 0,90 %)

5) Die Sozialversicherungsersparnis endet voraussichtlich zum 31.12.2008. Ab 2009 vermindert sich der monatliche Gehaltsauszahlungsbetrag um die wegfallende Sozialversicherungsersparnis.

6) Erhöhter Pflegeversicherungssatz ist berücksichtigt.

Das Verfahren ist simpel. So vereinbart der Arbeitnehmer schriftlich mit seinem Arbeitgeber, dass er die Vermögenswirksamen Leistungen in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln möchte. Die Firma wiederum leistet dann die bAV-Beiträge in Höhe der Vermögenswirksamen Leistungen. Die Umwandlung sollte in Form einer Direktversicherung oder Pensionskasse geschehen. Beide Wege der betrieblichen Altersvorsorge sind nahezu identisch. Zudem haben sie den unübersehbaren Vorteil, dass für den Arbeitgeber keine zusätzlichen Kosten anfallen – etwa Beiträge zum sogenannten Pensions-Sicherungsverein.

Somit können Arbeitnehmer völlig problemlos aus ihren Vermögenswirksamen Leistungen eine erstklassige Betriebsrente gestalten. Der spätere Firmen-Rentner hat heute keinen Cent weniger auf seinem Gehaltskonto. Aber er erhält dank der Vermögenswirksamen Leistungen später deutlich mehr Firmenrente. Das ist auch dringend nötig, weil die Zukunft der gesetzlichen Rente denkbar ungewiss scheint. Im aktuellen Alterssicherungsbericht der Bundesregierung zum Beispiel heißt es, dass das Netto-Rentenniveau der „Gesetzlichen“ spürbar sinken wird. Und zwar von derzeit 52,7 auf 46,3 Prozent im Jahr 2019. Und elf Jahre später, nämlich in 2030, soll das Versorgungsniveau nochmals dramatisch abmagern, und zwar auf nur noch 43 Prozent. Schon Normalverdienende trifft dies hart. Heutige Geringverdiener aber werden später fast immer mit enormen finanziellen Problemen konfrontiert.

Tragische Folge: ArbeitnehmerInnen droht ein erheblich schlechterer Lebensstandard während der viel zitierten Goldenen Jahre, falls sie die absehbaren Rentenlücken nicht frühzeitig und durch eine zusätzliche Altersversorgung schließen. Vor allem Beschäftigte, die heute schon vergleichsweise wenig verdienen und deshalb kaum oder gar nicht für eine spätere Rente sparen können, müssen zwangsläufig mit Altersarmut rechnen. Die

Vermögenswirksamen Leistungen vom Chef, nichts anderes als geschenktes Geld, sind also ein ideales Instrument, um eine lukrative und solide Betriebsrente aufzubauen und dadurch die Lücken der „Gesetzlichen“ zu verkleinern.

Und was geschieht mit den ArbeitnehmerInnen, die schon längst ihre Vermögenswirksamen Leistungen nutzen und das Geld etwa in einen Bausparvertrag oder in Beteiligungssparen (=Aktienfonds) investieren? Sie können selbstverständlich verfahren wie bisher. Ein Folgevertrag kann abgeschlossen werden, sobald der jetzt laufende Vertrag zu mehr als der Hälfte abgelaufen ist. Dieser herkömmliche Folgevertrag darf aber nicht länger als weitere sieben Jahre dauern. Insgesamt lassen sich dadurch noch maximal 10,5 Jahre Vermögenswirksame Leistungen sichern. Nach dieser Zeit sind im Tarifbereich der IG Metall beispielsweise nur noch Altersvorsorgewirksame Leistungen möglich. Dies heißt: VL werden ausschließlich in die betriebliche Altersvorsorge integriert.

Ideal wäre es, sowohl im Sinne der Vermögensbildung als auch der betrieblichen Altersvorsorge, das eine zu tun, ohne das andere zu lassen. Will heißen: Zum einen Umwandlung der VL in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, zum anderen das Besparen der früheren VL-Verträge mit eigenem Geld, um sich dadurch die staatliche Förderung, nämlich Arbeitnehmersparzulage und/oder ggf. Wohnungsbauprämie, auch in Zukunft zu sichern.



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