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25.11.2008 - dvb-Presseservice

Will E.on Hanse die Justiz lahmlegen?

Kunden können Gerichte durch Verzicht auf Einrede der Verjährung entlasten

E.on Hanse hat angekündigt, 5.000 Gasprotestkunden, gegen die der Quickborner Versorger vermeintlich rückständige Forderungen hat, noch in diesem Jahr auf Zahlung zu verklagen. Der Versorger befürchtet, dass Forderungen aus 2005 am 31. Dezember 2008 verjähren. „Ob der Gasversorger diese Drohung wahrmachen wird, ist keineswegs ausgemacht. Muss er doch ein Imageproblem fürchten, wenn er den Kunden ein solches Weihnachtsgeschenk überbringt und damit eine in der deutschen Energiewirtschaft beispiellose Prozesswelle vom Zaun bricht“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg. Das Unternehmen würde bei laufendem Grundsatzverfahren – der Sammelklage vor dem Landgericht Hamburg - die Amtsgerichte von Stadt und Region und je nach Forderungshöhe auch die Landgerichte mit Einzelverfahren überschwemmen und damit die Justiz enorm belasten. „In den Chefetagen in Quickborn und Düsseldorf wird man sich gut überlegen, ob man das dem Ruf des Unternehmens antun will“, vermutet Hörmann.

Zugleich sind viele Gaspreisverweigerer besorgt, dass sie mit einer Zahlungsklage überzogen werden. In dieser Situation empfiehlt die Verbraucherzentrale den betroffenen Kunden, „dem Versorger auf die Sprünge zu helfen“ und ihm ein Angebot zu machen: Verzicht auf die Einrede der Verjährung gegen Verzicht auf Zahlungsklage bis zum Abschluss des Sammelklageverfahrens. Dazu hat die Verbraucherzentrale einen Musterbrief auf ihre Internetseite www.vzhh.de gestellt (Anlage dieser Pressemitteilung).

„Sollte der Versorger darauf nicht eingehen, trägt er die Verantwortung dafür, dass seine Kunden und die Justiz völlig unsinnig und überflüssig belastet werden“, so Hörmann.



Herr Dr. Günter Hörmann
E-Mail: presse@vzhh.de

Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Kirchenallee 22
20099 Hamburg
http://www.vzhh.de/

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