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20.09.2010 - dvb-Presseservice

Winter hinterlässt deutliche Spuren im Unfallgeschehen auf dem Weg zur Arbeit

Der harte Winter zu Jahresanfang hat das Unfallgeschehen auf dem Weg zur Arbeit deutlich beeinflusst. Nach vorläufigen Zahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gab es fast 30 Prozent mehr Wegeunfälle im ersten Halbjahr 2010 als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Experten zufolge entfiel der Großteil dieses Anstiegs auf die Wintermonate. Insgesamt ereigneten sich im ersten Halbjahr 120.324 meldepflichtige Wegeunfälle.

"Diese Zahlen machen deutlich, wie wichtig umsichtiges Verhalten bei schlechter Witterung ist", sagte Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Er verwies in diesem Zusammenhang auf die Präventionskampagne "Risiko raus!", mit der die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung seit Jahresanfang für mehr Sicherheit beim Fahren und Transportieren werben.

Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle stieg um 7,2 Prozent auf 458.570. "Wir gehen davon aus, dass dies die sich belebende Konjunktur zu Jahresanfang widerspiegelt", so Breuer. 220 Menschen verloren im ersten Halbjahr aufgrund eines Arbeitsunfalls das Leben, 22 mehr als im Vorjahreszeitraum. 142 Menschen starben bei einem Wegeunfall, 10 weniger als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der neuen Arbeitsunfallrenten sank um rund 2 Prozent auf 7.562, die der neuen Wegeunfallrenten um 2,5 Prozent auf 2.692.

Die Träger der Schüler-Unfallversicherung, Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände, verzeichneten im ersten Halbjahr 2010 627.718 meldepflichtige Unfälle von Schülern, Studierenden und Kindern in Kindertagesbetreuung beim Besuch der Bildungseinrichtung. Das entspricht einem Rückgang um rund 7 Prozent. Die Zahl der Wegeunfälle ging leicht zurück auf 61.262. Die Zahl der tödlichen Schülerunfälle sank um 4 auf 27. Die neuen Unfallrenten nahmen um rund 5 Prozent auf 488 ab.

Hintergrund

Ein Wegeunfall liegt dann vor, wenn sich der Unfall auf dem direkten Weg zur Arbeit oder Schule oder auf dem Heimweg ereignet hat. In der gesetzlichen Unfallversicherung ist ein Arbeits- oder Wegeunfall dann meldepflichtig, wenn er zu mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit oder zum Tode geführt hat. Eine Ausnahme gilt in der Schüler-Unfallversicherung: Unfälle von Schülern sind bereits dann meldepflichtig, wenn sie eine ärztliche Behandlung nach sich gezogen haben. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen versichern rund 75 Millionen Menschen in Deutschland gegen das Risiko eines Arbeits-, Schul- oder Wegeunfalls sowie gegen Berufskrankheiten.

Weitere Informationen zur Präventionskampagne "Risiko raus!" gibt es im Internet unter http://www.risiko-raus.de.



Pressestelle
Herr Stefan Boltz
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