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07.01.2009 - dvb-Presseservice

Wintereinbruch in Deutschland

Schnee schippen ist für Hausbesitzer Pflichtsache

Köln, Januar 2009 – So kalt wie in diesen Tagen war es in Deutschland schon ewig nicht mehr. Besonders der Schnee sorgt bei Kindern und Erwachsenen für viel Freude. Weniger schön ist es, in aller Frühe aufzustehen, um den Gehweg von Neuschnee und Eis zu befreien. Dazu sind Hausbesitzer allerdings laut Gesetz verpflichtet. Wenn ein Passant auf dem spiegelglatten Gehweg stürzt und sich ein Bein bricht, kann das den Verantwortlichen teuer zu stehen kommen.

Nachts muss nicht geräumt werden
Wie häufig der Gehweg geräumt werden muss, ist in den Winterdienstsatzungen der Städte und Gemeinden festgelegt. Achtung: Streusalze sind aus Gründen des Umweltschutzes vielerorts ganz oder teilweise verboten! Normalerweise müssen die Gehwege werktags ab sieben oder acht Uhr, sonn- und feiertags ab zehn Uhr geräumt werden. Die Streu- und Schneeräumpflicht gilt bis zum Ende des so genannten allgemeinen Tagesverkehrs. Je nach Lage ist das zwischen acht und zehn Uhr abends. Tagsüber ist der Hausbesitzer verpflichtet, den Gehweg bei Dauerschnee mehrmals zu räumen. Nachts muss aber niemand in die Kälte hinaus, um Schnee zu schippen.

Auch Mieter können in der Pflicht stehen
Wer ein Haus vermietet, kann die Streupflicht an die Mieter übertragen. Allerdings nur dann, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vermerkt ist. Und selbst dann muss er kontrollieren, ob die Mieter der Streupflicht nachkommen. Passiert trotz aller Sorgfalt doch etwas, ist ein umfassender Versicherungsschutz wichtig. Der Mieter braucht eine Privathaftpflichtversicherung, der Vermieter eine Haus- und Grundbesitzer- Haftpflichtversicherung. Sie übernehmen im Haftungsfall zum Beispiel Schadenersatzoder Schmerzensgeldforderungen des Geschädigten.  



Frau Sabine Friedrich
Medienreferentin Schaden- und Unfallversicherungen
Tel.: +49 (0) 221-148 3 13 74
Fax: +49 (0) 221-148 3 00 44
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de

AXA Versicherung AG
Colonia-Allee 10-20
51067 Köln
www.axa.de

AXA in Deutschland
Mit Beitragseinnahmen von 9,8 Mrd. Euro, mehr als acht Millionen Kunden und rund 12.000 Mitarbeitern zählt der AXA Konzern zu den größten Versicherungs- und Finanzdienstleistungsgruppen in Deutschland. Seine Geschäftstätigkeit definiert das Unternehmen mit „Vorsorge, Vermögensmanagement, Versicherung“. Zum AXA Konzern gehören neben den AXA Lebens-, Kranken- und Sachversicherungen auch die Kunstversicherung AXA Art, die AXA Bank, die Pro bAV Pensionskasse, die Deutsche Ärzteversicherung als Spezialversicherer für die akademischen Heilberufe sowie seit Juli 2007 die DBV-Winterthur Holding AG mit den dazugehörigen Versicherungsgesellschaften. Das Unternehmen ist Teil der AXA Gruppe, einem der weltweit führenden Versicherungsunternehmen und Vermögensmanager mit Tätigkeitsschwerpunkten in Europa, Nordamerika und dem asiatischpazifischen Raum. Im Geschäftsjahr 2007 erzielte die AXA Gruppe nach IFRS einen Umsatz von 94 Mrd. Euro und ein operatives Ergebnis (Underlying Earnings) von 5,0 Mrd. Euro. Die AXA Aktie ist an der Pariser Börse unter dem Symbol AXA notiert. Ebenso ist die AXA Aktie an der New Yorker Börse unter dem Tickersymbol AXA als American Deposity Share gelistet.

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Wintereinbruch-in-Deutschland-ps_12559.html