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03.12.2010 - dvb-Presseservice

Wintereinbruch mit Schnee und Eis: Rechte und Pflichten für Versicherungskunden

Ganz Deutschland ist schneebedeckt. Viele befürchten einen ähnlich langen, harten Winter wie im vergangenen Jahr. Ob für die Fahrt mit dem Auto, beim Schneeschaufeln vor der Haustür oder in den eigenen vier Wänden. Ein paar Tipps der deutschen Versicherer helfen, den Wintereinbruch zu bewältigen.

Private Haftpflichtversicherung:

„Wer haftet für Schnee und Eis auf Gehwegen?“

Für die Schnee- und Eisbeseitigung und die Reinigung der Gehwege sind in der Regel die Eigentümer der anliegenden Grundstücke verantwortlich. Diese Pflicht wird oftmals per Mietvertrag auf die Mieter übertragen, die dann gegebenenfalls bei entsprechenden Wetterverhältnissen turnusmäßig den Bürgersteig und die Wege auf dem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien haben. Wann jeweils Gehwege von Schnee und Eis geräumt werden und wann gestreut werden muss, schreiben die Kommunen fest.

Versäumt ein Mieter, rechtzeitig zu streuen und Schnee zu räumen, muss er haften, wenn beispielsweise eine Passantin stürzt und sich verletzt. Das Gleiche gilt für Einfamilienhäuser: Der Mieter oder Eigentümer ist verantwortlich für den Zustand der Gehwege um das Haus und auf dem Grundstück. Verletzt sich ein Fußgänger, weil der Gehweg nicht gestreut war, muss der Eigentümer oder Mieter haften.

Haftpflichtversicherungsschutz für Mieter und Hausbesitzer

Für den Mieter einer Wohnung oder Bewohner eines Einfamilienhauses besteht der Schutz der Privathaftpflichtversicherung für Schäden, die von Wohnung oder Haus ausgehen. Dies gilt auch für Versäumnisse in Bezug auf die Winterdienste. Besitzer eines Mehrfamilienhauses, Gemeinschaften von Wohnungseigentümern und Vermieter eines Einfamilienhauses oder Besitzer eines unbebauten Grundstücks brauchen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Auch Besitzer von Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnungen brauchen diesen speziellen Haftpflichtschutz.

Wohngebäude- und Hausratversicherung:

„Wasserleitungen müssen nicht frieren“

Für keinen anderen Schaden zahlten die Wohngebäude- und Hausratversicherer ihren Kunden mehr Geld als für undichte Wasserleitungen: Rund 1,5 Millionen Mal tropfte es 2009 aus geplatzten und verrosteten Leitungswasserrohren. Mit jeder Frostperiode steigen die Gefahren für Wasserleitungen in Häusern und Wohngebäuden zusätzlich.

Um Wasserleitungen effektiv vor frostbedingten Schäden zu schützen, gibt es eine ganz einfache Möglichkeit: Heizen!

Sparen Sie nicht am falschen Ende

1. Die Frostschutzstellung * am Heizkörper-Ventil schafft nur bedingt Sicherheit: Der sogenannte Frostwächter sorgt lediglich dafür, dass der Heizkörper nicht einfriert. Rohre, die entfernt vom Heizkörper verlegt sind, werden nicht geschützt.

Achten Sie also darauf, dass alle Räume im Gebäude ausreichend beheizt werden. Drehen Sie das Ventil nie vollständig zu. Schenken Sie unbeheizten und wenig genutzten Räumen besondere Aufmerksamkeit.

2. Auch in punkto Heizkosten ist eine konstante Raumtemperatur unter dem Strich häufig günstiger als das permanente Auf- und Abdrehen der Heizungsanlage.

Elementarschadenversicherung:

„Schneelasten auf dem Dach“

Was von außen hübsch anzusehen ist, verbirgt oftmals ein Risiko: Schnee auf dem Dach. Haus- und Wohnungsbesitzer sollten daher regelmäßig einen Blick auf das Dach werfen. Denn in manchen Regionen Deutschlands kommt es immer wieder zu Verformungen, Rissen und Einstürzen, weil das Dach die Schneelasten nicht mehr trägt.

Was viele nicht wissen: Beschädigungen, die durch Schnee verursacht werden, gelten als Natur- oder auch Elementarschäden. Wer sich hier vor den finanziellen Folgen eines Schneeschadens auf dem Dach schützen möchte, sollte über den Abschluss einer Elementarschadenversicherung nachdenken.

- Unterschätzen Sie das Gewicht nicht: Eine 10 cm dicke Schneeschicht kann – abhängig vom Grad der Vereisung und dem Wassergehalt – mehr als 100 kg pro Quadratmeter wiegen.

- Wer unsicher ist, ob das Dach die Lasten noch trägt, sollte einen örtlichen Dachdeckerinnungsbetrieb fragen oder bei der Feuerwehr anrufen.

- Haus- und Wohnungsbesitzer sollten nicht selbst auf das Dach klettern und in Eigenregie versuchen, die Schneeschichten vom Giebel zu schaufeln.

Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung:

„Kratzmuffel haben schlechte Karten“

Heftige Schneefälle beeinträchtigen den Verkehr auf Deutschlands Straßen stark. Die Unfallgefahr steigt. Autofahrer, die sicher ans Ziel kommen wollen, sollten Folgendes beachten:

- Wer noch nicht auf Winterreifen umgerüstet hat, sollte dies so schnell wie möglich tun. Denn wer bei Schnee und Glatteis mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert voraussichtlich ab dem 4. Dezember dieses Jahres ein Bußgeld. Über den aktuellen Stand informiert die Bundesregierung: www.bundesregierung.de.

- Vor Fahrtantritt müssen alle Scheiben gründlich von Schnee oder Eis befreit werden „Kratzmuffel“, die nur ein Guckloch in der vereisten Scheibe freimachen, müssen mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Sorgen Sie also zu Ihrer eigenen Sicherheit und der anderen Verkehrsteilnehmer vor Fahrtbeginn für klare Sicht.

- Fahren Sie auch auf geräumten Straßen vorsichtig, da sich immer wieder eine neue Eisschicht bilden kann.

- Hören Sie vor der Fahrt den Wetterbericht. Planen Sie bei Schneefall Staus und Verspätungen ein und starten Sie rechtzeitig. Wer kann, sollte auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.

Alle Autofahrer wollen natürlich sicher an ihr Reiseziel kommen. Wenn es doch mal zu einem Unfall kommen sollte, dann gilt für ihren Versicherungsschutz:

- Wenn Sie einen Unfall verursachen, dann übernimmt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners.

- Ihre Vollkaskoversicherung übernimmt die Kosten für die Reparaturen an Ihrem Auto.




Herr Christian Lübke

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Frau Katrin Rüter de Escobar

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