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07.10.2010 - dvb-Presseservice

Winterreifen-Pflicht für Deutschland? Für Versicherungskunden ändert sich nichts!

Wer sein Fahrzeug im Winter bei Schnee und Glätte nicht stehen lassen will, sollte auf Winterreifen umrüsten. Das gilt unabhängig von einer gesetzlichen Winterreifen-Pflicht in Deutschland. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin hin. Denn Winterreifen erhöhen die Sicherheit bei Schnee, Matsch und Glätte. Autofahrer sollten sich daher rechtzeitig auf die kalte Jahreszeit einstellen – im Interesse der eigenen Sicherheit und der anderen Verkehrsteilnehmer.

Versicherungskunden gehen niemals leer aus

Keine Sorgen müssen sich Autofahrer wegen ihrer Kfz-Haftpflicht-versicherung machen: Die Versicherung übernimmt den Schaden des Unfallopfers, auch wenn der Unfall-Verursacher mit Sommerreifen unterwegs war. Für den Schutz durch die Vollkaskoversicherung gilt ebenfalls: Die Schäden am eigenen Auto werden bezahlt, der Versicherungskunde geht nicht leer aus. Einzige Ausnahme: Der Autofahrer hätte vor Fahrtantritt oder während der Fahrt erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind. Kommt es deshalb zu einem Unfall, kann die Versicherungsleistung anteilig gekürzt werden.

Winterreifen-Pflicht in Österreich

In Österreich gilt eine strikte Winterreifenpflicht. Wer vom 1. November bis zum 15. April im Nachbarland mit Sommerreifen unterwegs ist, hat das Nachsehen: Neben einem hohen Bußgeld kann das Fahrzeug ganz aus dem Verkehr gezogen werden – unabhängig davon, ob Matsch oder Schnee den Verkehr auf den Straßen beeinträchtigen. Übrigens: Winterreifen sind für die Österreicher nicht gleich Winterreifen. Denn in Österreich ist die Profiltiefe mit mindestens vier Millimetern exakt vorgegeben. Daran sollte man sich also halten, sonst endet der Winterurlaub bereits gleich hinter der Grenze.

Diese und viele weitere Informationen für Autofahrer finden Sie im Internet unter www.versicherung-und-verkehr.de.



Herr Christian Lübke
Tel.: 030 / 20 20 – 51 16
E-Mail: c.luebke@gdv.de

Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V
Wilhelmstraße 43 / 43G
10117 Berlin
http://www.gdv.de