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19.11.2008 - dvb-Presseservice

Winterreifen aufziehen und Frostschutz prüfen

Der Winter steht vor der Tür. Was viele nicht wissen, nach der Straßenverkehrsordnung muss das Fahrzeug bei Frost, Eis und Schnee an die Winterverhältnisse angepasst werden. Das heißt: Winterreifen aufziehen und Scheibenfrostschutz prüfen. Wer mit Sommerreifen, abgefahrenen Winterreifen oder fehlendem Frostschutz erwischt wird, dem droht ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Damit aber nicht genug. Kommt es zu einem Unfall, kann die Kaskoversicherung den Schaden am eigenen Fahrzeug wegen grober Fahrlässigkeit ablehnen. Nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz ist allerdings das Alles-oder-Nichts-Prinzip gefallen, erklärt Margaretha Bösl aus der Schadenabteilung der uniVersa Versicherung. Der Versicherer darf den Schaden nur nach der Schwere der groben Fahrlässigkeit anteilig kürzen. „Wir vermuten, dass verstärkt Gutachter und Gerichte hierüber entscheiden werden und es in der Praxis zu mehr Prozessen kommen wird“, so Bösl. Wer sich davor schützen will, sollte neben Winterreifen und Frostschutz auch darauf achten, dass in der Kfz-Versicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird. Hier gibt es bereits, wie bei der uniVersa, vereinzelt Angebote am Markt, die dies beinhalten.



Herr Stefan Taschner
Abteilung Presse/Öffentlichkeitsarbeit
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