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08.12.2010 - dvb-Presseservice

"Winterreifenpflicht - Für Versicherte ändert sich nichts

Vergangene Woche hat der Bundesrat die Winterreifenpflicht in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen. Auf die KfZ-Versicherung hat die Änderung keinen direkten Einfluss – dennoch sollten Autofahrer auf einige Besonderheiten achten.

Der erste Wintereinbruch hat in den letzten Tagen bereits wieder zu starken Verkehrsbehinderungen geführt. Autofahrer, die jetzt noch mit Sommerreifen unterwegs sind, haben seit dieser Woche doppelt schlechte Karten: Sie sind nicht nur stärker unfallgefährdet als Autofahrer mit Winter- oder Ganzjahresreifen, sie müssen von nun an auch tiefer in die Tasche greifen. Denn: Künftig beläuft sich das Bußgeld nicht mehr auf 20, sondern auf 40 Euro. Wenn man zusätzlich mit Sommerreifen den Verkehr behindert, gibt es einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg und eine Strafe von 80 Euro wird fällig.

Versicherte müssen sich aber keine Sorgen machen. „Die KfZ-Versicherung übernimmt den Schaden des Unfallopfers auch dann, wenn der Fahrer trotz Winterreifenpflicht mit Sommerreifen unterwegs war“, sagt Kai Waldmann, Leiter Sachversicherung beim unabhängigen Finanz- und Vermögensberater MLP.  Bei einer Vollkaskoversicherung werden auch die Schäden am eigenen Auto bezahlt.

„Das heißt aber nicht, dass sich der Versicherte überhaupt keine Gedanken machen muss“, sagt Waldmann. „Wenn der Fahrer vor Antritt oder während der Fahrt hätte erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind, könnte der Versicherer dies im Schadenfall als grob fahrlässiges Verhalten auslegen und die Leistung anteilig kürzen.“ Dies lässt sich generell vermeiden, wenn der Versicherte ein Produkt mit breitem Leistungsumfang gewählt hat. Denn bei solchen Tarifen verzichten die Versicherer üblicherweise darauf, Leistungen wegen grober Fahrlässigkeit zu kürzen.



Frau Andrea Reckziegel
Tel.: 06222/308-2249
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