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07.12.2010 - dvb-Presseservice

Winterreifenregelung und Kfz-Versicherung

Manche Gesellschaften kürzen Leistungen

Der Gesetzgeber hat entschieden, was sagen die Versicherer? Seit vergangenen Samstag gibt es in Deutschland eine verbindliche Winterreifenregelung. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Wer trotzdem mit Sommerreifen unterwegs ist, handelt aus Sicht der Versicherer grob fahrlässig und muss nach einem Schaden möglicherweise mit Abzügen bei der Vollkaskoversicherung rechnen.“

Kraftfahrer mit Vollkasko sollten jetzt unbedingt einen Blick in ihre Kfz-Versicherungspolice werfen. Es wäre hilfreich, wenn im Kleingedruckten der Hinweis stünde, dass ihr Versicherer auf die „Einrede der groben Fahrlässigkeit“ verzichtet. Lilo Blunck: „Steht das in der Police, zahlt die Gesellschaft nach einem Unfall den Schaden am eigenen Fahrzeug selbst dann, wenn Sommerreifen auf den Felgen waren.“ Ist diese Klausel nicht enthalten, kann der Versicherer je nach Schwere der Schuld die Leistungen kürzen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt dagegen unabhängig von der Bereifung die Schadensregulierung beim Unfallgegner. Trotzdem sollten Versicherungsnehmer sich bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nicht ohne die vorgeschriebenen Winterreifen auf öffentlichen Straßen bewegen. Das können auch Ganzjahresreifen mit M+S-Symbol sein. Die Bereifung ist nicht nur eine Versicherungsfrage, sondern kostet bei falschen Pneus jetzt auch mehr Bußgeld. Am wichtigsten aber: Es geht um die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer.



Tel.: 04193-94222
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Wer an den Winterreifen spart, zahlt möglicherweise mit Bußgeld und Leistungskürzung bei der Kfz-Versicherung drauf. Foto: BdV/Dreyling