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24.08.2007 - dvb-Presseservice

Wirkstoffe mit großer Marktbedeutung – Hersteller müssen sorgfältig kalkulieren und analysieren

Waldems-Esch (INSIGHT Health) Die aktuell von der AOK ausgeschriebenen 83 Wirkstoffe (nicht 82, wie es in vielen Pressemitteilungen steht) repräsentierten in den vergangenen zwölf Monaten über die Hälfte aller Verordnungen des gesamten generikafähigen GKV-Marktes. Allein auf die AOK entfielen in den ersten sieben Monaten dieses Jahres 60,3 Mio. entsprechende Verordnungen. Angesichts des Verordnungsanteils der AOK von 42 Prozent bei diesen Wirkstoffen halten es die Experten von INSIGHT Health für jedes pharmazeutische Unternehmen, das in diesem Markt aktiv ist – gleich ob Generika- oder Originalhersteller – für unerlässlich, sich mit den Vertragsbestandteilen intensiv auseinander zu setzen. Hierzu bleibt jedoch nicht mehr viel Zeit, da die Angebote bis zum 03.09.2007 abgegeben sein müssen. Zum Zuge kommen dann je nach Verordnungsstärke des jeweiligen Wirkstoffs die drei bzw. vier günstigsten Gebote.

Allerdings gilt es für die Hersteller, so INSIGHT Health, einige knifflige Details zu beachten. So entscheidet bei den Herstellern, die überhaupt die notwendige Produktbreite bei den Wirkstoffen bieten (erforderliche Packungsarten je Wirkstoff), einzig der höchste Rabatt darüber, wer den Zuschlag erhält. Der Rabatt kann aber aus Herstellersicht ganz schön happig sein. Schließlich muss der so genannte Schwellenwert (zumeist der Durchschnittspreis der drei günstigsten Packungen zum 01.06.2007) unterschritten werden. Dieser basiert auf dem Apothekenverkaufspreis. Der Rabatt wird aber ausschließlich vom Hersteller getragen. Selbst, wenn man den Schwellenwert nur um zehn Prozent unterschreiten will, ist man da schnell mal bei einem Rabatt, der deutlich mehr als 50 Prozent des Herstellerabgabepreises beträgt. Liegt zum Beispiel der aktuelle Apothekenverkaufspreis eines Präparates mit 12,14 € exakt auf dem entsprechenden Schwellenwert, so beträgt dessen Herstellerabgabepreis der Systematik der Arzneimittelpreisverordnung folgend gegenwärtig 2,16 €. Will der Hersteller diesen Schwellenwert um zehn Prozent unterschreiten, muss er einen Rabatt von 1,21 € gewähren. Das entspricht 56,2 Prozent des aktuellen Herstellerabgabepreises.

Zudem könnte der Schwellenwert eines Wirkstoffes absenken, was unmittelbar eine Erhöhung des Rabattbetrags auch während der Vertragslaufzeit zur Folge hat. Das ist jeweils dann der Fall, wenn durch Preissenkungen im Gesamtmarkt eines Wirkstoffes in einem Quartal eine Preissenkung von mehr als fünf Prozent gegenüber dem Vorquartal erfolgt. Dies kann bei einigen Wirkstoffen bereits dann erfolgen, wenn alleine der teuerste Anbieter mit einem Marktanteil von 30 Prozent seine Preise um nicht einmal 17 Prozent reduziert.

Schon einige wenige Beispiele zeigen, dass jedes Angebot gut durchkalkuliert werden muss, wobei realistisch zu erwartende Verordnungszahlen zugrundegelegt werden müssen. Hierzu bietet INSIGHT Health spezielle Services sowohl zur Kalkulation unterschiedlicher Rabattszenarien als auch zur Analyse des potenziellen Wettbewerbs unter dem Stichwort „Margenkalkulator“ an.



Herr Dr. André Kleinfeld
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