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18.12.2009 - dvb-Presseservice

Wohl temperiert gegen Frostschäden

Richtiger Schutz vor geplatzten Wasserleitungen

Wenn Feuer oder Sturm Haus und Wohnungseinrichtung bedrohen, dann kommen sie laut und gewaltig. Wasser bahnt sich seinen Weg meistens leise. Das gilt nicht nur für überlaufende Badewannen, sondern auch für die Folgen zugefrorener und geplatzter Wasserleitungen. Frostschäden an Wasserleitungen können schnell zu einem Schaden von mehreren tausend Euro führen. Vor den finanziellen Folgen der Frostschäden schützen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Meist genügen jedoch wenige Handgriffe und Vorsichtsmaßnahmen, um die kostspieligen Risiken abzuwenden. Rechtzeitig vor Beginn der Frostperiode weist darauf Michael Vogel, Abteilungsleiter der Abteilungsdirektion Schaden beim BGV / Badische Versicherungen hin.

Wenn die Temperaturen fallen, sind zuallererst Wasserleitungen gefährdet, die abseits der beheizten Räume verlaufen: auf dem Dachboden, in den Abseiten des Daches, im Keller oder außerhalb des Gebäudes. „Um zu verhindern, dass diese Leitungen zufrieren und bersten, müssen sie rechtzeitig abgesperrt und vollständig entleert werden. Der Absperrhahn sollte geöffnet bleiben, das verhindert das unbemerkte Ansammeln von Wasser und sichert die Zirkulation", empfiehlt Vogel. Besonders frostgefährdete Rohre, Armaturen und Wasseruhren gilt es vorsichtshalber mit Stroh oder Glaswolle zu isolieren.

Innerhalb von Gebäuden sollte darauf geachtet werden, dass alle Räume, in denen Wasser führende Leitungen verlaufen, ausreichend beheizt sind. Ausreichend meint eine Mindesttemperatur von etwa +5 bis +7º Celsius - auch und gerade bei Abwesenheit. Hierzu sollten Fenster und Türen geschlossen gehalten und der Thermostat nicht vollständig zugedreht werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Frostschutz-Stellung eines Heizkörperthermostates lediglich das Einfrieren des Heizkörpers verhindern kann. Eine ausreichende  Beheizung, inbesondere der in den Wänden oder Fußböden verlaufenden wasserführenden Leitungen kann damit nicht in jedem Fall sichergestellt sein.  Werden eine Wohnung oder ein Haus während der Kälteperiode längere Zeit nicht bewohnt, so empfiehlt es sich dringend, den Haupthahn zu schließen und alle Wasser führenden Anlagen und Leitungen zu entleeren. Vogel mahnt: „Das gilt insbesondere für Ferien- oder Wochenend-Immobilien, deren Winterabsicherung häufig unterschätzt oder schlicht vergessen wird. Sind diese Empfehlungen Bestandteil der Versicherungsbedingungen, droht bei Nicht-Beachtung sogar der teilweise bis gänzliche Verlust des Versicherungsschutzes.“

Und wenn trotz aller Vorsorge eine Leitung eingefroren ist? In den meisten Fällen ist mit einfachen Mitteln ein gefahrloses Auftauen möglich. Zunächst sollte der eingefrorene Leitungsteil von der Versorgung abgesperrt beziehungsweise der Haupthahn für die Wohnung oder das gesamte Gebäude geschlossen werden. Anschließend können die Leitungen mit heißem Wasser, heißen Tüchern, Heizmatten, Wärmflaschen, mit einem Haartrockner oder einem Heizlüfter aufgetaut werden - immer vom geöffneten Hahn ausgehend in Richtung der blockierten Stelle. Und zwar langsam und vorsichtig, ansonsten könnte das Rohr platzen. „Hände weg von Auftau-Techniken mit offenen Flammen. Kerzen, Gasbrenner, Lötlampen oder Infrarotstrahler können nicht nur die Leitung zum Platzen bringen, sondern auch einen Brand verursachen", warnt Michael Vogel. Vor dem Öffnen des Zuflusses sollten die freien Leitungen vorsichtig auf Dichtigkeit geprüft werden.

Ist es dennoch zu einem Wasserrohrbruch gekommen, empfiehlt der BGV, das Wasser schnell abzupumpen und den Raum gut zu belüften und trocknen zu lassen. Auf diese Weise ließen sich die Schäden wirkungsvoll begrenzen. Vogel: „Nicht nur die Folgeschäden, auch die Schadenminderungskosten, die beispielsweise durch einen Installateur anfallen können, der eine vereiste Wasserleitung professionell auftaut, werden durch die Wohngebäudeversicherung beziehungsweise durch die Hausratversicherung gedeckt." Die erste Police ist in der Regel Sache des Hauseigentümers. Sie kommt für alle Schäden an Leitungsrohren auf, an Heizkörpern, Tapeten, Fliesen, verklebten Teppichen und sonstigen fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenständen. Eine Hausratversicherung sollte im eigenen Interesse jeder Mieter und auch jeder Eigentümer einer Immobilie, die er selbst bewohnt, abgeschlossen haben. Sie ersetzt im Schadensfall, so auch nach einem Wasserrohrbruch, den beschädigten Hausrat, also sämtliche Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Fernseher oder Stereoanlage, aber auch Kleidung, Bücher usw..




Herr Christoph Schlager
Referat Unternehmenskommunikation
Tel.: 0721 660-4615
Fax: 0721 660-194615
E-Mail: schlager.christoph@bgv.de

Referat Unternehmenskommunikation
Herr Hans-Christian Schmidt

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Fax: 0721 660-194614
E-Mail: schmidt.hans-christian@bgv.de

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