Druckversion
Anzeige
06.02.2009 - dvb-Presseservice

Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht!

MdB Markus Grübel im Gespräch mit dem bpa

Nachdem die Zuständigkeit für die ordnungsrechtlichen Regelungen des Heimgesetzes im Zuge der Föderalismusreform an die Bundesländer übergegangen ist, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nun den Entwurf eines Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes vorgelegt. Dem Gesetzentwurf vorausgegangen war eine Abstimmung zwischen Bund und Ländern mit dem Ergebnis, dass die zivilrechtlichen Regelungen des Heimrechts in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes verblieben sind. 

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), der bundesweit mehr als 6.000 private Pflegeeinrichtungen vertritt, begrüßt das Gesetzesvorhaben, mit dem einer weiteren Zersplitterung des Heimrechts entgegengewirkt werden soll, grundsätzlich. Die geplanten Neuregelungen schießen aber aus Sicht des bpa über dieses Ziel weit hinaus. So soll der Anwendungsbereich des Gesetzes von der Wohnform „Heim“ gelöst und auf grundsätzlich alle Verträge erweitert werden, die die Überlassung von Wohnraum mit der Erbringung, Vorhaltung oder Vermittlung von Betreuungsleistungen verbinden. „Der Gesetzentwurf erfasst damit auch das Betreute Wohnen und die Tagespflege, die im Land Baden-Württemberg nicht unter das Heimgesetz fallen. Dadurch werden bürokratische Hürden mit gravierenden Auswirkungen auf diese Wohn- und Betreuungsformen aufgebaut.“ Darauf wies der Vorsitzende der bpa-Landesgruppe Baden-Württemberg, Rainer Wiesner, in einem aktuellen Gespräch mit dem Bundestagsabgeordneten Markus Grübel (CDU) hin. „Das Betreute Wohnen darf durch gesetzliche Neuregelungen nicht gefährdet werden, sondern benötigt verlässliche Grundlagen“, machte Rainer Wiesner deutlich.

„Die Regelungen des baden-württembergischen Heimgesetzes sind ein guter Kompromiss zwischen den berechtigten Anliegen der Unternehmer einerseits und der Verbraucherschutzverbände andererseits und könnten daher auch für das bundeseinheitliche Vertragsrecht Vorbild sein“, bestätigte Markus Grübel.

Grübel, der Berichterstatter für das Gesetz im Bundestag ist, sicherte zu, diese Botschaft ins Kabinett sowie in die parlamentarische Beratung einzubringen. Dringenden Handlungsbedarf sieht der Bundestagsabgeordnete auch bei der geplanten und massiven Ausweitung der Informationspflicht des Unternehmers gegenüber dem Verbraucher. „Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht“, sagte er abschließend. „Das neue Gesetz darf nicht dazu führen, dass in den Verträgen vorsorglich alle nur denkbaren Sachverhalte geregelt werden müssen. Unnötig lange und komplizierte Verträge, die juristische Laien nicht mehr verstehen können, dienen nicht dem Verbraucherschutz. Im Gegenteil: Übersichtliche und verständliche Verträge sind auch und gerade im Interesse der Verbraucher.“

 



Herr Stefan Kraft
Landesbeauftragter
Tel.: 07 11 / 9 60 49-72

bpa Bundesverband privater Anbieter sozialer
Dienste e.V. Bundesgeschäftsstelle
Friedrichstraße 148
10117 Berlin
www.bpa.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Wohn-und-Betreuungsvertragsgesetz-Gut-gemeint-ist-nicht-immer-gut-gemacht-ps_12938.html