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25.08.2006 - dvb-Presseservice

Wuppertal (24.08.2006) Zeitgleiche Einführung von Gesundheitsfonds und Morbiditäts-RSA zwingend erforderlich.

Zu ersten Vorstellungen im Gesetzgebungsverfahren für die Gesundheitsreform erklärt der Vorstandsvorsitzende der Barmer, Dr. Eckart Fiedler:

"Der bekannt gewordene 1. Gesetzentwurf zur Umsetzung der Eckpunkte für eine Gesundheitsreform sieht vor, dass das Geld aus dem Gesundheitsfonds nach den bisherigen Kriterien des Risikostrukturausgleiches an die Krankenkassen verteilt wird. Damit würde die heutige Schieflage im Wettbewerb mit dem Ergebnis fortgesetzt, dass Krankenkassen mit vielen chronisch Kranken – auch wenn der Fonds 100 Prozent der durchschnittlichen Leistungsausgaben ausschüttet - einen hohen Zusatzbeitrag einheben müssten, während Krankenkassen mit vorzugsweise gesundem Klientel Rückerstattungen vornehmen könnten."

"Der heutige RSA nimmt in den einzelnen Ausgleichsgruppen von Alter und Geschlecht keine Rücksicht auf die tatsächlichen Krankheitskosten: Für Gesunde wie Kranke erhalten die Krankenkassen gleich viel Geld! Dadurch wird eine Risikoselektion "Gesund" belohnt; die medizinische Versorgung chronisch Kranker weist dementsprechend Defizite auf."

"Von daher ist die in den Eckpunkten abgesprochene Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleiches durch eine Berücksichtigung der durchschnittlichen Krankheitskosten Voraussetzung für einen Wettbewerb um mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit, also einer höheren Effizienz in der medizinischen Versorgung. Um den durch einen Gesundheitsfonds sich zuspitzenden Wettbewerb zwischen den Krankenkassen, der grundsätzlich zu begrüßen ist, nicht zu Lasten der Versorgerkassen dramatisch zu verzerren, müssen Gesundheitsfonds und ein neu gestalteter Risikostrukturausgleich unbedingt zeitgleich in Kraft gesetzt werden. Ein zeitliches Abkoppeln des RSA birgt die Gefahr von Leistungsverweigerung und Geldverschwendung im Wettbewerb und richtet sich damit gegen Kranken und Beitragszahler."



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