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03.02.2011 - dvb-Presseservice

Zahlen Versicherer bei Unruhen?

Sichere Rückkehr für Ägypten-Urlauber

Das Auswärtige Amt hat erstaunlicherweise keine Reisewarnung ausgesprochen, sondern sich nur darauf beschränkt, von Reisen ganz dringend abzuraten. Viele Reiseveranstalter reagieren dennoch und bringen bis Mitte Februar keine Urlauber mehr nach Ägypten. Doch was passiert mit den Touristen vor Ort? Sind sie bei solchen Unruhen versichert? Hartmuth Wrocklage, Vorstandsvorsitzender des Vorstandes im Bund der Versicherten (BdV): „Betroffene, die ihre Reise vorzeitig beenden und nach Deutschland zurückkehren wollen, können nicht auf Leistungen aus einer Reiseabbruchversicherung hoffen.“

Der Krisenstab des Auswärtigen Amtes, die Deutsche Botschaft in Kairo, Reiseveranstalter und Fluggesellschaften helfen den Deutschen beim Rücktransport. Doch eine Reiseabbruchversicherung, die etwa Mehrkosten einer Rückreise erstatten soll, zahlt in einem solchen Fall nicht. Hartmuth Wrocklage: „Im Kleingedruckten ist genau geregelt, bei welchen Ereignissen der Versicherer eintritt. Unruhen im Urlaubsland zählen nicht dazu.“

Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt üblicherweise die Differenz zwischen Rechnungsbetrag des Arztes und Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. War der Urlauber schon vor Ausbruch der Unruhen in Ägypten, muss der Versicherer für die Behandlungskosten aufkommen. Das gilt auch für einen notwendigen Krankenrücktransport nach Deutschland. Hartmuth Wrocklage: „Wer aber nach Bekanntwerden der Situation nach Ägypten reist, kann nicht mit Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung rechnen. Denn für vorhersehbare Ereignisse muss die Gesellschaft nicht zahlen.“

Erleidet ein Urlauber während der Unruhen einen Unfall, springt die Unfallversicherung bei einer dauerhaften Invalidität ein. Hartmuth Wrocklage: „Nur bei Bürgerkriegs- oder Kriegsereignissen darf die Gesellschaft die Leistung verweigern.“ Wird der Tourist sogar berufsunfähig, kann er mit Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung rechnen, solange er nicht aktiv an den Handlungen beteiligt war. Gleiches gilt für die Risikolebensversicherung. Die Versicherungen bieten in kritischer Lage also nur einen eingeschränkten Schutz.



Tel.: 04193-94222
Fax: 04193-94221
E-Mail: info@bundderversicherten.de

Bund der Versicherten
Postfach 1153
24547 Henstedt-Ulzburg
www.bundderversicherten.de



Urlauber in Ägypten packen ihre Koffer und wollen so schnell wie möglich nach Hause. Kommt eine Reiseabbruchversicherung für die Mehrkosten der Rückreise auf? Foto: BdV/Dreyling

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Zahlen-Versicherer-bei-Unruhen-ps_20957.html