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09.01.2007 - dvb-Presseservice

Zahlt die Unfallversicherung bei Ertrinken?

Der Tod des 14-jährigen Felix aus dem Niederbayerischen Quistrop wirft die Frage auf, ob die private Unfallversicherung auch bei Ertrinken zahlen muss. Ein Blick in das Kleingedruckte gibt rasch Antwort darauf. Gute Anbieter mit verbraucherorientierten Versicherungsbedingungen haben hier eindeutige Regelungen getroffen. So gelten bei ihnen auch Unfälle durch Ertrinken oder Erfrieren als mitversichert. Kunden sollten sich rechtzeitig bei ihrer Versicherung informieren und abklären, inwieweit sie abgesichert sind, rät die uniVersa Versicherung. Insbesondere bei vielen Altverträgen lauern gefährliche Leistungslücken. Nach Angaben von World Health Organisationen (WHO) kommen jährlich 409.272 Menschen im Wasser ums Leben. Damit ist Ertrinken weltweit die zweithäufigste Todesursache nach Verkehrsunfällen im Straßenverkehr.



Abteilung Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Herr Stefan Taschner
Tel.: +49 0911 5307-1698
Fax: +49 0911 5307-1676
E-Mail: taschner@uniVersa.de

uniVersa Versicherungen
Sulzbacher Straße 1-7
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Deutschland
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URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Zahlt-die-Unfallversicherung-bei-Ertrinken-ps_3401.html