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09.01.2007 -
dvb-Presseservice
Zahlt die Unfallversicherung bei Ertrinken?
Der Tod des 14-jährigen Felix aus dem Niederbayerischen Quistrop wirft die Frage
auf, ob die private Unfallversicherung auch bei Ertrinken zahlen muss. Ein Blick
in das Kleingedruckte gibt rasch Antwort darauf. Gute Anbieter mit
verbraucherorientierten Versicherungsbedingungen haben hier eindeutige
Regelungen getroffen. So gelten bei ihnen auch Unfälle durch Ertrinken oder
Erfrieren als mitversichert. Kunden sollten sich rechtzeitig bei ihrer
Versicherung informieren und abklären, inwieweit sie abgesichert sind, rät die
uniVersa Versicherung. Insbesondere bei vielen Altverträgen lauern gefährliche
Leistungslücken. Nach Angaben von World Health Organisationen (WHO) kommen
jährlich 409.272 Menschen im Wasser ums Leben. Damit ist Ertrinken weltweit die
zweithäufigste Todesursache nach Verkehrsunfällen im Straßenverkehr.
Abteilung Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Herr Stefan Taschner
Tel.: +49 0911 5307-1698
Fax: +49 0911 5307-1676
E-Mail: taschner@uniVersa.de
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Zahlt-die-Unfallversicherung-bei-Ertrinken-ps_3401.html