Zahlungspflicht des Feuerversicherers für Blitzschlagschaden im Mastbetrieb
Ein Feuerversicherer darf seine Schadeneintrittspflicht nicht zu eng auslegen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgericht Oldenburg (OLG Oldenburg, 17.12.2014 - 5 U 161/13) hervor.