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09.07.2007 - dvb-Presseservice

Zahnärzte sehen deutlichen Widerspruch zwischen Worten und Taten

Überlegungen des BMG zur Novellierung der GOZ hebeln Forderungen des Sachverständigenrates nach Patientensouveränität aus

Berlin – Das aktuelle Gutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen sieht in weiten Teilen des Systems nach wie vor deutliche Mängel in den Bereichen Primärprävention und Gesundheitsförderung. „In der Zahnmedizin kann man dagegen von einer wirklichen, in der deutschen Präventionslandschaft Vorbildcharakter besitzenden, Erfolgsstory sprechen, meint Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK, doch auch in unserem Gebiet gibt es ein großes Potenzial für präventive Maßnahmen bei Menschen in schwierigen sozialen Lebenslagen. Dabei handelt es sich aber um eine Querschnittsaufgabe aller Politikfelder.“

Der Rat empfiehlt u.a., ärztliche Kompetenzen an andere Berufsgruppen zu delegieren, z. B. im Pflegebereich. Das Zahnheilkundegesetz eröffnet bereits viele Möglichkeiten der Delegation an dafür qualifizierte nicht-zahnärztliche MitarbeiterInnen. Zudem wird die BZÄK ihren Delegationsrahmen an den perspektivischen Bedarf anpassen, um einerseits Rechtssicherheit zu erzielen und andererseits auf die Herausforderungen einer alternden Gesellschaft frühzeitig zu reagieren.

Viele SVR-Vorschläge zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung werden vom Bundesministerium für Gesundheit begrüßt, da sie dem „Wohle der Patientinnen und Patienten“ dienen. Ob die propagierten finanziellen Anreizsysteme für eine qualitätsbezogene ärztliche Vergütung dabei hilfreich sind darf bezweifelt werden. Mit aller Deutlichkeit fordert der Präsident der BZÄK, Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, von der Politik, die diskutierte Öffnungsklausel im Rahmen der geplanten Novellierung der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte einer kritischen Diskussion zu unterziehen. Dieses Ansinnen des BMG führe "zu einer eingeschränkten Vertragsfreiheit von Patient und Zahnarzt, zur Schwächung der Versichertenposition, zur Einführung von GKVStrukturen im PKV-Bereich und zu einer eingeschränkten freien Arztwahl der Versicherten. Damit kann die gewünschte Stärkung der Patientensicherheit ad absurdum geführt werden.“ Die BZÄK hat deshalb eine Honorarordnung für Zahnärzte als Referenzmodell erarbeitet.

Ausführliche Stellungnahme der BZÄK zum SVR-Gutachten unter:
http://www.bzaek.de/list/presse/070706_pm_svr/stellungnahme.pdf



Frau Jette Krämer
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Bundeszahnärztekammer
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