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17.11.2008 - dvb-Presseservice

Zahnmedizin und Medizin lehnen GOZ-Referentenentwurf als „insgesamt völlig unzulänglich“ ab

Berlin, November 2008 - Die deutsche Zahnärzteschaft und die deutsche Ärzteschaft lehnen den vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegten Referentenentwurf für eine neue (privatzahnärztliche) Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) als „insgesamt völlig unzulänglich“ ab und fordern grundlegende Korrekturen. Im Rahmen einer außerordentlichen Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) wurde eine entsprechende Grundsatzerklärung einstimmig verabschiedet. Der darin verkündeten Ablehnung des Entwurfs schloss sich die Bundesärztekammer (BÄK) an. Die Rückweisung war das Ergebnis einer knapp dreiwöchigen Analyse des GOZ-Entwurfs durch verschiedene Gremien von BZÄK, Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV), der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) sowie verschiedener Berufsverbände. Die Ablehnung des Referentenentwurfs durch die deutsche Zahnmedizin erfolgt deshalb in einmütiger Geschlossenheit. Auch die BÄK weist den Entwurf als unverkennbaren Versuch zurück, privatärztliche Gebührenordnungen denen der gesetzlichen Krankenversicherung, also dem Bema oder dem EBM, anzugleichen, um so einer Einheitsversicherung den Weg zu bereiten. Der Entwurf sei „fachwissenschaftlich fehlerhaft“ und konterkariere die immer bedeutsameren Wechselbeziehungen zwischen Medizin und Zahnmedizin, so äußerte die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), die substanziell schärfste Kritik. Die DGZMK gehe davon aus, dass der vorliegende Entwurf auch vom Wissenschaftsrat abgelehnt werde.

Die Grundsatzerklärung der BZÄK-Bundesversammlung im Wortlaut:

"Die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer lehnt den vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegten Referentenentwurf einer „Verordnung zur Änderung der GOZ“ als insgesamt völlig unzulänglich ab. Der vorliegende Entwurf genügt weder fachlichen Kriterien, noch auch nur annähernd betriebswirtschaftlichen Zwängen in der Praxis. Die nach 21 Jahren überfällige Anpassung der GOZ an die Steigerung des allgemeinen Preisindexes ist komplett unterblieben. Statt der längst überfälligen Anhebung der Honorierung führt der vorliegende Entwurf zu einer Absenkung. Das ist insgesamt für Patienten und die Zahnärzteschaft unzumutbar.

Der Entwurf wird im Berufsstand keine Akzeptanz finden, wenn nicht mindestens folgende Forderungen erfüllt sind:

·        Es müssen die betriebswirtschaftlich notwendig erforderlichen Rahmenbedingungen hergestellt werden, damit zahnärztliche Leistungen in der erforderlichen Qualität erbracht werden können.

·        Die Gebührenpositionen müssen den Inhalten der wissenschaftlichen Neubeschreibung einer präventionsorientierten Zahnheilkunde folgen.

·        Die sogenannte „Öffnungsklausel“ (§ 2a GOZ) muss ersatzlos gestrichen werden. Sie ist grundgesetz- und europarechtswidrig. Die Möglichkeit zur freien Vertragsgestaltung zwischen Patient und Zahnarzt muss wiederhergestellt werden.

·        Die Verankerung der Mehrkostenregelung des SGB V in der GOZ muss aus fachlichen und rechtssystematischen Gründen ersatzlos gestrichen werden.

Der Verordnungsgeber ist nach dem Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde ausdrücklich verpflichtet, den berechtigten Interessen auch der Zahnärzte Rechnung zu tragen. Der vorliegende Referentenentwurf verletzt diese Verpflichtung in eklatanter Weise."




Frau Jette Krämer
Pressestelle
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Herr Alexander Dückers

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