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08.06.2006 - dvb-Presseservice

Zahnschmerzen können teuer werden

Die Gesundheitsreformen der letzten 25 Jahre haben ihre Spuren hinterlassen. Leider wurde das Hauptziel aller Reformen bisher verfehlt: Nach wie vor ist das System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht zukunftssicher. Die bisher unternommenen Versuche, eigentlich notwendige Beitragssatz-Steigerungen abzuwehren (damit die Lohnnebenkosten nicht weiter steigen), haben kontinuierlich zu Leistungskürzungen der Kassen geführt.

Wohl die meisten Kassenpatienten dürften schon selbst negative Erfahrungen damit gesammelt haben, dass die gesetzliche Krankenversicherung nur noch einen lückenhaften Versicherungsschutz bietet: Eigenbeteiligungen und Zuzahlungen belasten sie zunehmend.

Beispielsweise gibt es seit Juli 2005 veränderte Abrechnungen der Kosten von Zahnersatz. Seitdem zahlt die Krankenkasse einen Festzuschuss statt sich, wie gewohnt, prozentual an den Kosten zu beteiligen. Speziell bei höherwertigem Zahnersatz zahlen gesetzlich Versicherte nun einen erheblichen Eigenanteil.

Mit welchen Eigenbeteiligungen ist dabei konkret zu rechnen? Noch immer weit verbreitet, aber zunehmend falsch ist die Annahme, mindestens 50 Prozent der Zahnersatz-Kosten würden von der Krankenkasse übernommen: Nur bei einer Zahnersatz-Regelversorgung übernimmt die Kasse noch etwa 50 Prozent der Kosten. Einschließlich Bonus maximal 65 Prozent.

Doch immer mehr Patienten entscheiden sich für einen höherwertigen Zahnersatz. Nach eigenen Berechnungen der AOK werden schon etwa 62 Prozent der Zahnersatz-Rechnungen über die Regelversorgung hinausgehend privatärztlich abgerechnet. Tendenz steigend. Für die Versicherten wird das teuer: Die Kasse erstattet dann nur etwa 25 bis 40 Prozent der Kosten.

Hierzu ein Kostenbeispiel:
Ein fehlender Zahn muss ersetzt werden. Die empfohlene Versorgung besteht aus einem Implantat plus Krone.

Die Kosten für die implantologischen Leistungen des Zahnarztes inklusive der Materialkosten für das Implantat betragen ca. 980,00 Euro; die Kosten für den implantatgetragenen Zahnersatz (Einzelkrone) ca. 750,00 Euro.

  • 1.730,00 Euro ca. Gesamtkosten
  • - 273,30 Euro GKV-Festzuschuss
  • - 81,99 Euro ggf. zuzüglich GKV-Bonus
  • 1.374,71 Euro Eigenanteil

Dieses Beispiel verdeutlicht: Zahnersatz belastet die gesetzlich Versicherten finanziell ganz erheblich. Eine zusätzliche, private Absicherung der Kosten wird immer wichtiger. Die private LVM-Kranken-versicherung bietet jetzt innovative, zukunftsorientierte Lösungen: Wer hohe und attraktive Leistungen wünscht, wählt einen oder gleich beide LVM-Zahntarife: ZG 25 und/oder ZG 30. LVM-Kranken erstattet dann 25 bzw. 30 Prozent (oder kombiniert versichert in der Summe sogar 55 Prozent) der Kosten. Zur Premiumklasse gehören die umfassenden LVM-Leistungen für:

- Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate
- Funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen
- Inlays und Kunststoff-Kompositfüllungen
- Professionelle Zahnreinigung (nur Tarif ZG 30)

In der Kombination ZG 25 + ZG 30 würde LVM-Kranken bei dem genannten Kostenbeispiel einen Zuschuss von 951,50 Euro zahlen und so den Eigenanteil des Patienten erheblich reduzieren.

Ein entscheidender Vorteil des LVM-Tarif-Modulsystems ist die Variabilität: Je nach Absicherungsbedarf sind zahlreiche Kombinationen auch mit anderen Tarifbausteinen möglich.

Interessant ist beispielsweise die Kombination mit einem Ergänzungstarif, der neben Zahnersatz auch für Sehhilfen (Brille/Kontaktlinsen) und Heilpraktikerbehandlungen leistet. LVM-Kranken zahlt dann sogar bis zu 60 Prozent der Zahnersatzkosten. Im optimalen Fall erhalten Versicherte insgesamt - den Festzuschuss der Kasse eingerechnet - Zahnersatz bis zu 100 Prozent erstattet. Dabei leisten alle LVM-Tarife bis zum Gebührenhöchstsatz (GOÄ/GOZ).

Unser Fazit: Gesetzlich Krankenversicherte können auf privaten Zusatzschutz nicht mehr verzichten, zumal die für 2006 angekündigte Gesundheitsreform voraussichtlich weitere Leistungseinschnitte mit sich bringt.



Pressestelle
Herr Jobst Berensmann
Tel.: (0251) 702 28 70
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