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07.11.2011 - dvb-Presseservice

Zeit für die Familie: Wer Kinder erzieht, füllt sein Rentenkonto - auch ohne Job

Wer Kinder erzieht, ist in den ersten drei Jahren nach der Geburt in der Rentenversicherung besonders gut aufgehoben: Ohne einen einzigen Cent an Beiträgen steigt der Rentenanspruch in gleichem Maß, wie bei einem durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmer. Damit und mit weiteren Vergünstigungen schenkt die Rentenversicherung der Mutter oder dem Vater Beiträge von mehr als 30.000 Euro. Hierauf hat jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hingewiesen.

Seit 1992 werden einem Elternteil für jedes geborene Kind drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet, für Geburten davor ein Jahr. Die Kindererziehung gilt als Pflichtbeitragszeit und ist genau so viel wert, wie eine Beschäftigung mit Durchschnittsverdienst. Pro Kindererziehungsjahr ergibt das zurzeit gut 27 Euro Rente. Für die Erziehung jedes ab 1992 geborenen Kindes werden also rund 81 Euro gutgeschrieben. Erzieht eine Mutter oder ein Vater gleichzeitig mehrere Kinder, addieren sich die Beträge.

Die Kindererziehungszeit wird im Rentenkonto des Elternteils gespeichert, der das Kind tatsächlich erzogen hat. Tun dies beide gemeinsam, erhält grundsätzlich die Mutter die Zeit. Soll sie dagegen beim Vater angerechnet werden, hilft eine Erklärung der Eltern, die im Voraus bei der Deutschen Rentenversicherung abgegeben wird. Die Zuordnung zum Vater kann auch auf einen Teil der Erziehungszeit begrenzt werden. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Vater Elternzeitmonate in Anspruch nimmt.

Wer während der Erziehung des Kindes arbeitet, profitiert doppelt: Neben den Beiträgen aus der Beschäftigung werden die Zeiten der Kindererziehung für die spätere Rente zusätzlich gutgeschrieben - als Höchstbetrag gilt dabei die Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 66.000 Euro pro Jahr.

Über die Kindererziehungszeit hinaus wird zusätzlich eine Kinderberücksichtigungszeit im Konto eingetragen. Sie dauert ab der Geburt des Kindes bis zu zehn Jahre. Die Berücksichtigungszeit steigert zwar die Rentenhöhe nicht direkt, hilft aber, verschiedene Rentenansprüche zu erfüllen, beispielsweise um früher in Rente gehen zu können. Auch der Versicherungsschutz für den Fall der Erwerbsminderung bleibt während dieser Zeit bestehen.

Weitere Infos gibt es in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 10 und auf deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de. Dort können sich Interessierte auch weiterführende Broschüren herunterladen.



Herr Wolf-Dieter Burde
Pressesprecher
Tel.: 0511 829-2634
Fax: 0511 829-2635
E-Mail: wolf-dieter.burde@drv-bsh.de

Deutsche Rentenversicherung
Braunschweig-Hannover
Lange Weihe 2
30880 Laatzen
www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de