Zertifikat UBS Stars Express: Hohe Verluste für Haspa-Kunden
Anleger des UBS Stars Express Zertifikats müssen mit einem fast vollständigen Verlust ihres Geldes rechnen. Das Zertifikat wurde jetzt vorzeitig und für die Anleger völlig überraschend gekündigt,
teilt die Verbraucherzentrale Hamburg mit.
Das Zertifikat mit der Nummer ISIN CH0029405294 wurde Anfang 2007 von der Haspa einer großen Zahl von Kunden als rentierliche und sichere Anlage empfohlen. Die Haspa-Berater versprachen ihren
Kunden, das Zertifikat basiere auf 10 soliden Dax-Werten und sei eine hundertprozentige Anlage. Doch verschwiegen wurde nach Angaben von Anlegern, die sich bei der Verbraucherzentrale gemeldet haben:
Entwickelt sich nur eine der Basisaktien - darunter Telekom und Hypo Real Estate - negativ, fließen weder Zinsen, noch ist die Rückzahlung des Papiers zum Einstandskurs gesichert. Überdies hat sich
die Emittentin UBS ein vorzeitiges Kündigungsrecht für bestimmte Fälle vorbehalten. Sie zahlt dann nur den laufenden Kurs und beschert den Kunden einen garantierten Verlust.
Tatsächlich entwickelten sich die Kurse einiger Basisaktien des UBS Zertifikats von Anfang an negativ. Eine vorzeitige Rückzahlung mit in Aussicht gestellter 16-prozentiger jährlicher Verzinsung
kam damit weder nach einem noch nach zwei Jahren Laufzeit in Frage. Als dann schließlich die Hypo Real Estate Ende 2009 verstaatlicht wurde, zog die Emittentin UBS die Reißleine und kündigte das
Zertifikat vorzeitig. Die betroffenen Haspa-Kunden wurden lapidar per Abrechnung über die Rückzahlung zum Kurs von 2,62 Euro - gegenüber einem Kaufpreis von 101 Euro – sowie über ihren steuerlichen
Verlust informiert. „Kein Wort der Erklärung oder des Bedauerns über diesen völlig unerwarteten und dramatischen Verlust. Erst auf Nachfragen wurde ein Stapel Papier zur Verfügung gestellt, der die
Emissionsbedingungen enthielt“, sagt Gabriele Schmitz von der Verbraucherzentrale Hamburg.
In der Verbraucherzentrale haben sich zahlreiche betroffene und schockierte Kunden gemeldet. „In einigen Fällen war die Anlageberatung völlig unzureichend“, sagt Schmitz. „Die Funktionsweise des
Zertifikats und die damit verbundenen Risiken wurden nicht erläutert. In keinem der uns vorliegenden Fälle wurde auf das vorzeitige Kündigungsrecht der Emittentin hingewiesen“, so Schmitz
weiter.
Die Haspa entschädigt nach Angaben der Verbraucherzentrale jetzt vereinzelt Kunden mit 50 Prozent des entstandenen Verlusts. Die Mehrzahl der Geschädigten bleibe allerdings vollständig auf ihrem
Schaden sitzen. „Wir halten das für nicht hinnehmbar und erwarten von der Haspa eine kundenfreundliche Entschädigungslösung für alle Betroffenen“, so Schmitz.
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