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29.10.2007 - dvb-Presseservice

Zinsstrukturanleihen für Rentner-Spargroschen

"Meine Bank heißt Haspa", sagte Frau S. über mehr als 40 Jahre. Nun will sie die Bank wechseln. Sie fühlt sich betrogen. Frau S. hatte ihre Ersparnisse von 33.000 Euro immer auf dem Sparbuch oder in Bundesschatzbriefen angelegt. Bis ihr der Haspa-Mitarbeiter im August 2005 etwas „viel Besseres“ empfahl - eine Zinsstrukturanleihe. 5 Prozent Zinsen gebe es im ersten Jahr. Das war mehr, als man damals normalerweise an Sparzinsen bekommen konnte. Frau S. traute aber ihren Augen kaum, als sie nun feststellen musste, dass sie für 2006 nur 0,515 Prozent Zinsen gut geschrieben bekam. Frau S. ging zur Verbraucherzentrale Hamburg. Dort hält man es für wahrscheinlich, dass sich an dem kümmerlichen Zinssatz bis zur Fälligkeit der Anleihe im Jahre 2011 wenig ändern wird.

Frau S. wendet sich an die Haspa. Die rät ihr abzuwarten. Wenn Frau S. ihr Geld jetzt zurück haben wolle, mache sie einen Riesenverlust. Statt 33.000 Euro erhielte sie nur etwas über 28.000 Euro zurück. Frau S. zur Verbraucherzentrale: "Darauf, dass der Zinssatz nach dem ersten Jahr derart ins Bodenlose fallen könnte, hatte mich die Haspa-Mitarbeiterin vor Vertragsschluss nicht hingewiesen. Sie hat mir zwar gesagt, dass es in den Folgejahren weniger Zinsen geben kann. Unterlagen über das Produkt wurden mir aber nicht ausgehändigt". Laut Haspa seien die Unterlagen seinerzeit wegen der großen Nachfrage vergriffen gewesen. Erst jetzt im Nachhinein habe sie einen Flyer erhalten, in dem bei sehr genauem Lesen auch als "worst case" das Erreichen eines Zinssatzes von 0 Prozent beschrieben ist.

Frau S. ist nach Angaben der Verbraucherzentrale kein Einzelfall. Dort melden sich immer mehr Rentner, die Ähnliches berichten. Sie seien mit einem hohen Einstiegszinssatz gelockt worden, ähnliche Verträge wie Frau S. abzuschließen. Es handelt sich, so die Verbraucherzentrale, um derivate Schuldverschreibungen, emittiert von Credit Suisse, J.P. Morgan und HSH Nordbank. "Das ist ein überaus kompliziertes Produkt, bei dem der Zinssatz von Konstellationen abhängig gemacht wird wie dem Abstand zwischen dem Zehn- und dem Zwei-Jahres-Swap-Satz in Euro multipliziert mit 2,5. Welcher Rentner soll das verstehen?", fragt Gabriele Schmitz, Geldanlageexpertin der Verbraucherzentrale. Zwar gebe es eine hundertprozentige Kapitalgarantie zum Ende der Laufzeit 2011. Von den zwischenzeitlich gestiegenen Sparzinsen könnten die Rentner aber nicht profitieren und wenn sie vor dem Laufzeitende an ihr Geld müssten, machten sie hohe Verluste.

Die Verbraucher berichten übereinstimmend, dass sie sich niemals darauf eingelassen hätten, wenn man ihnen vor dem Vertragsschluss erklärt hätte, wie diese Anlage funktioniert. Sie sind empört und wollen nach Jahren der Treue nun die Haspa verklagen, wenn sie sich nicht freiwillig bereit erklärt, ihnen ihr angelegtes Geld nebst entgangener Zinsen zurück zu zahlen.

Hinweis: Telefonische Beratung der Verbraucherzentrale zur Geldanlage: Mo - Do 10 - 18 Uhr Tel. 09001-77 54 42 (1,50 €/Min. aus dem dt. Festnetz). Persönliche Beratung nach Terminvereinbarung unter Tel. 040-24 832-0 oder -107.



Frau Gabriele Schmitz
E-Mail: presse@vzhh.de

Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Kirchenallee 22
20099 Hamburg
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