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19.03.2009 - dvb-Presseservice

Zirkusdirektor gewinnt zehnjährigen Rechtsstreit um Elefantenkuh „Dunja“ dank ROLAND ProzessFinanz

85.000 Euro Schadenersatz für verlorenen Zirkuselefanten

ROLAND ProzessFinanz verhilft Zirkusdirektor zu seinem Recht

Glückliches Ende eines zehnjährigen Rechtsstreites um die Elefantendame „Dunja“: ROLAND ProzessFinanz unterstützte Zirkusdirektor Ewald S. bei der Klage gegen seine früheren Anwälte. Diese hatten irrtümlich eine wichtige Klagefrist versäumt und dadurch die Elefantenkuh „Dunja“ an den Zoo Hannover verloren. Das Landgericht Hamburg verurteilte die früheren Anwälte zur Zahlung von Schadenersatz über 85.000 Euro.

Bizarrer Rechtsstreit um Alter und Identität der Elefantendame „Dunja“

Zirkusdirektor Ewald S. kaufte 1975 die dreijährige asiatische Elefantenkuh „Dunja“ und bildete diese für Zirkus-Aufführungen aus. Ende 1997 lieh Ewald S. seinen Zirkuselefanten für Zuchtzwecke einem befreundeten Zirkus aus. Dort wurde die Elefantendame im März 1998 von Landratsamt München beschlagnahmt und sodann im Zoo Hannover untergebracht. Der Grund: Während einer medizinischen Untersuchung hatte der Veterinär des Instituts für Zoo- und Wildtierforschung „Dunja“ zehn Jahre jünger geschätzt, als sie nach einer offiziellen Bescheinigung der Naturschutzbehörde CITES hätte sein dürfen. Man glaubte daher, der beschlagnahmte Elefant sei gar nicht „Dunja“ und befinde sich unter Verstoß gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen illegal in Deutschland.

Ewald S. widersprach der Beschlagnahme und führte zahlreiche Zeugen für die Identität von „Dunja“ auf, unter ihnen einen Elefantensachverständigen, der die Elefantenkuh in ihrer Kindheit dressiert hatte. Auch ein Identitätsgutachten bei einem Sachverständigen, der bereits mehrfach in Strafprozessen die Identität von Straftätern nachgewiesen hat, stellte anhand von Fotos zweifelsfrei die Identität von „Dunja“ fest. Aufgrund des Widerspruchs und der Beweismittel hob das Landratsamt München die Beschlagnahme auf.

Bevor Ewald S. seinen Zirkuselefanten aus dem Zoo Hannover abholen konnte, beschlagnahmte die Stadt Hannover erneut den Dickhäuter. Die darauf folgende Klage gegen die Beschlagnahme vor dem Verwaltungsgericht Hannover wurde jedoch abgewiesen, da die früheren Anwälte von Ewald S. den falschen Bescheid angefochten und deshalb die Klagefrist gegen den richtigen Bescheid versäumt hatten. Damit verlor der Zirkusdirektor dauerhaft seine Elefantenkuh „Dunja“ an den Zoo Hannover.

Dickes Ende für verklagte Rechtanwälte

Der Lüneburger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Alfred Dietrich aus der Kanzlei Dr. Jenckel und Kollegen konnte dem mittellosen Ewald S. helfen. Er überzeugte ROLAND ProzessFinanz von den Erfolgsaussichten einer Klage gegen die früheren Anwälte, die die Klagefrist gegen die Beschlagnahme des Elefanten versäumt hatten. Mit Hilfe der ROLAND ProzessFinanz verklagte der Zirkusdirektor die früheren Rechtsanwälte auf Schadenersatz in Höhe von 100.000 Euro für den Verlust seines Elefanten. Das Landgericht Hamburg verurteilte die beklagten Anwälte dem Grunde nach zur Zahlung von Schadenersatz. Gegen dieses Urteil legten die Beklagten erfolglos Berufung zum Hansetischen Oberlandesgericht ein. Anschließend verurteilte das Landgericht Hamburg die Anwälte zur Zahlung von 85.000 €, wogegen die beklagten Anwälte wiederum Berufung einlegten. Auch diese Berufung wies das Hansetischen Oberlandesgericht mit Urteil vom 22.12.2008 zurück, so dass das Urteil des Landgerichts damit rechtskräftig wurde.

Ewald S., der seinen Zirkuselefanten nach bizarrem Rechtsstreit - einschließlich einer Gegenüberstellung der Zeugen mit der gesamten Elefantenherde im Zoo - aufgrund eines Anwaltsfehlers an den Zoo Hannover verlor, erhielt nun Schadenersatz in Höhe von 85.000 Euro zuzüglich 40.000 Euro Prozesszinsen.



Frau Dr. Andrea Timmesfeld
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