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06.11.2006 -
dvb-Presseservice
Zivilcourage in der Pflege braucht mehr Rechtssicherheit
Pflegekräfte, die kritische Ereignisse in der Pflege nicht hinnehmen, sondern für Veränderungen eintreten und dabei oft ein hohes Maß an Zivil-courage aufbringen (müssen), brauchen mehr
Rechtssicherheit. Dies fordern die Expertinnen und Experten auf der Tagung "Zivilcourage in der Pflege", die vom Kuratorium Deutsche Al-tershilfe (KDA) zusammen mit der Aktion gegen Gewalt in der
Pflege (AGP) in Köln veranstaltet worden ist.
Pflegekräfte, die kritische Ereignisse in der Pflege nicht hinnehmen, sondern für Veränderungen eintreten und dabei oft ein hohes Maß an Zivilcourage aufbringen (müssen), brauchen mehr
Rechtssicherheit. Dies fordern die Expertinnen und Experten auf der Tagung "Zivilcourage in der Pflege", die vom Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) zusammen mit der Aktion gegen Gewalt in
der Pflege (AGP) in Köln veranstaltet worden ist.
"Arbeitgeber sollten verstärkt anerkennen, dass "Whistleblower" (englisch für Skandalaufdecker, wörtlich
"Pfeifenbläser" bzw. "Alarmschläger") aus den eigenen Reihen nicht Nestbeschmutzer sind, sondern häufig für ihre Arbeitgeber wichtige Insider-Informationen liefern, die einen
Betrieb oder eine Einrichtung vor erheblichen Folgekosten oder Regressansprüchen schützen, falls Pflegebedürftige Gefahr laufen, Opfer falscher Pflege zu werden", fordert Dr. Dieter Deiseroth,
Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, der seit Jahren auch über herausragende Persönlichkeiten berichtet, die für ihr couragiertes Verhalten im (Arbeits-)Alltag ausge-zeichnet werden. Der
Jurist beklagt, "dass die fehlende Rechtssicherheit, pflegerische Missstän-de nur mit negativen, oft existenzbedrohenden Folgen für die eigene Person aufzeigen zu kön-nen, häufig dazu führt, dass
gerade beruflich stark engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezwungen sind, stillschweigend, aber demotiviert weiter zu arbeiten oder gar resigniert zu kün-digen". Dies hat nach Deiseroths
Einschätzung betriebswirtschaftlich kontraproduktive Auswir-kungen für die betroffenen Arbeitgeber.
Auf diese belastende Situation von Pflegekräften, die sich in dem ethischen Konflikt
befinden, sich durch Unterlassung unter Umständen strafbar zu machen oder aber durch ein Aufbegehren die Kündigung zu erhalten, weist auch das Kuratorium Deutsche Altershilfe hin. "Allen
Verantwortlichen in dieser heiklen Debatte muss vor Augen geführt werden, dass das größte Qualitäts-potenzial in den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Altenpflege selbst steckt", erklärt
KDA-Geschäftsführer Klaus Großjohann. Denn trotz interner und externer Qualitätssicherungssyste-me in der ambulanten und stationären Pflege komme es in der Pflegepraxis immer wieder zu kritischen
Ereignissen, mit teils gravierenden Folgen für die pflegebedürftigen Personen.
"Missstände in der Pflege sind zwar nicht die Regel, aber auch keine Einzelfälle. Wir müssen die
Pflegekräfte systematisch in Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegequalität einbeziehen. Wir müssen die Selbstverantwortung der Pflegekräfte für die Qualität der Pflege stärken", ergänzt Ina Stein
vom Sozialverband Deutschland (SoVD). Sie verweist auf das Positionspapier der AGP zur Zivilcourage in der Pflege, mit dem Pflegekräfte ermutigt werden sollen, Missstände nicht hinzunehmen, sondern im
Interesse der ihnen anvertrauten Menschen dagegen vorzugehen. Es enthält u.a. folgende Forderungen: ein umfassendes und effizientes internes Beschwerde- und Qualitätsmanagement sowie eine gezielte
Einbeziehung der Berufsverbände und Gewerkschaften. Wenn der interne Beschwerdeweg nicht zu einer Verbesserung der Situation führt, müssen Pflegekräfte die Möglichkeit haben, auf Missstände aufmerksam
zu machen, ohne arbeitsrechtliche Sanktionen befürchten zu müssen. Es bedarf zudem einer besseren juristischen Absicherung der Pflegenden, zum Beispiel in den Heimgesetzen und im Arbeitsrecht
Anonym beschweren und aus Fehlern lernen
Wie wichtig diese Forderungen sind, zeigen die Erfahrungen des Rechtsanwaltes Alexander Frey vom Arbeitskreis gegen Menschenrechtsverletzungen:
"Da ich häufig Pflegekräfte vertrete, die wegen Pflegemissständen ihren Arbeitgeber verklagt haben, kann ich bestätigen, dass die Klägerinnen und Kläger aufgrund der bisher ergangenen Urteile
leider nur schlechte Aussichten auf den Erfolg einer solchen Klage haben. Das zeigt, dass Pflegekräfte derzeit besser beraten sind, wenn sie sich im Konfliktfall zunächst an Beschwerdestellen wie
beispielsweise Pflegenotruftelefone oder den Medizinischen Dienst der Krankenkassen wenden, da sie dabei anonym bleiben können."
Eine weitere Möglichkeit, anonym kritische
Pflegeereignisse zu melden, wird voraussichtlich ab dem Frühjahr 2007 zur Verfügung stehen. Dann soll eine neue Internetseite freigeschaltet werden, auf der Fehler bzw. vermeintliche Fehler in der
Pflege anonym öffentlich gemacht werden können. "Zudem können Personen, die dort solche Probleme einstellen, auch fachlich fundierte Kommentare von Pflegeexperten erwarten", berichtet Klaus
Großjohann. Dieses neue Projekt des KDA, das vom Bundesministerium für Gesundheit erst in dieser Woche in Auftrag gegeben wurde, ist somit nicht nur ein anonymes Fehlerberichtssystem, sondern auch ein
öffentlich zugängliches Lernsystem für die Altenpflege. "Denn die Nutzerinnen und Nutzer dieser Internetseite können alle anonymisierten Einträge und die dazu erstellten Fachkommentare lesen und
damit aus den Fehlern anderer lernen", so Großjohann. "Das kann im besten Fall dazu beitragen, dass zukünftig die Anzahl kritischer Ereignisse in der Pflege insgesamt abnimmt", hofft
der KDA-Geschäftsführer.
Beistand und Schutz durch Verbände und Gewerkschaften
Wenn trotz all dieser Möglichkeiten für die betroffenen Pflegekräfte eine Klage unausweichlich
erscheint, sind die einzelnen Personen auch dadurch wirksamer geschützt, wenn sie in ihren Berufsverbänden oder einer Gewerkschaft organisiert sind. "In einem Betrieb gibt es je nach Situation
Hilfestellung durch gewerkschaftliche Vertrauensleute oder durch Mitarbeitervertretungen wie Betriebs- und Personalräte, deren Bildung, Qualifizierung und fortlaufende Arbeit durch die Gewerkschaft
unterstützt wird. Jedes Mitglied hat zudem einen Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und Rechtsschutz, falls zum Beispiel eine Klage zum Kündigungsschutz erhoben werden muss", erklärt Gerd
Dielmann von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di).
Die Aktion gegen Gewalt in der Pflege (AGP) ist eine Arbeitsgemeinschaft, in der sich 1997 der Sozialverband Deutschland
(SoVD), das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA), der Deutsche Berufsverband für Altenpflege (DBVA), die Bonner Initiative gegen Gewalt im Alter "Handeln statt Misshandeln (HsM) sowie der
Münchner Arbeitskreis gegen Menschenrechtsverletzungen zusammengeschlossen haben.
Ausführliche Informationen finden Sie auch in dem Titelthema "Zivilcourage und
"Whistleblowing" in der Pflege" in der aktuellen Ausgabe 3/2006 von PRO ALTER, dem Fachmagazin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe.
Kuratorium Deutsche Altershilfe
Wilhelmine-Lübke-Stiftung e.V.
An der Pauluskirche 3
50677 Köln
Deutschland
www.kda.de
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Zivilcourage-in-der-Pflege-braucht-mehr-Rechtssicherheit-ps_2860.html