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15.08.2006 - dvb-Presseservice

Zu häufig falsch geparkt

Auch Kleinvieh macht Mist. Und was dies bedeuten kann, erfuhr ein Autofahrer, der sich vor dem Oberlandesgericht (OLG) Münster zu verantworten hatte. In den davor liegenden zwei Jahren hatte der Pkw-Lenker sage und schreibe beinahe 30 Mal falsch geparkt. Und dafür viele Punkte im Flensburger Register gesammelt. Und weil sich diese mit der Zeit summierten, sollte der beklagte Autofahrer nun seinen Führerschein abgeben. Das aber schmeckte ihm naturgemäß gar nicht. Weshalb er vor dem Oberlandesgericht Münster klagte. Doch auch dort fand er unter dem Aktenzeichen 16 B 2137/05 mit seinem Ansinnen kein Gehör. Die „Pappe“ wurde vorübergehend eingezogen.



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