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25.11.2008 - dvb-Presseservice

Zu wenig Zeit für Patienten: Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Berlin, November 2008 – Der seit dem 24. Oktober vorliegende Referentenentwurf zur privatzahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ) stellt die Qualität der deutschen Zahnmedizin für die Zukunft in Frage.

Eine nachhaltige Behandlung und Prävention von Erkrankungen ist auf eine praktische und wissenschaftliche Zusammenarbeit von Zahnmedizin und Allgemeinmedizin angewiesen. Die Zahnmedizin ist somit elementarer Bestandteil einer ganzheitlichen präventiv orientierten medizinischen Gesundheitsversorgung, denn: Krankheiten des Mundraums sind unter wissenschaftlichen und therapeutischen Gesichtspunkten von denen des restlichen Organismus nicht zu trennen – das ist wissenschaftlich erwiesen.

Der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Referentenentwurf zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte gefährdet die Wirksamkeit dieses übergreifenden medizinischen Ansatzes grundlegend. Indem er die von Patienten gewohnte hohe Qualität der deutschen Zahnmedizin für die Zukunft in Frage stellt, bedeutet er eine negative Zäsur für die übergreifende medizinische Versorgung in Deutschland. Betroffen hiervon sind nicht nur Privatpatienten, denn auch gesetzlich Versicherte wählen für sich freiwillig regelmäßig die höherwertige Privatbehandlung. Neben den Patienten und Patientinnen droht aber auch für den Forschungsstandort Deutschland Schaden, denn nur die Schnittstelle Privatmedizin kann medizinische Forschungsergebnisse in die Praxis übertragen.

Der vorliegende Referentenentwurf bedeutet ganz konkret nicht nur einen Rückschritt für die zahnmedizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten, sondern eine echte Hürde für eine ganzheitlich orientierte präventive Medizin in Deutschland. Abzulehnen ist insbesondere:

1)     Der GOZ-Referentenentwurf stellt die individuelle, präventionsorientierte Behandlung von Patienten nach neuesten wissenschaftlichen Kriterien in Frage. Er lässt die Vorschläge der zahnärztlichen Wissenschaft außer Acht und schränkt die Behandlungsleistungen an zahlreichen Stellen auf wissenschaftlich unhaltbare Weise ein.

2)     Er verweigert den Zahnärzten durchgängig ausreichende Behandlungszeit für eine kostendeckende qualitativ hochwertige Behandlung ihrer Patienten. Würde er rechtskräftig, wären Zahnmediziner in erheblichem Maß zu betriebswirtschaftlich nicht gedeckter Mehrarbeit gezwungen, um Qualitätseinbußen zu Lasten ihrer Patienten zu verhindern.

3)     Mit der Möglichkeit der Separatvereinbarung zwischen Privatversicherer und Zahnarzt (sogenannte „Öffnungsklausel“) setzt der GOZ-Entwurf das deutsche Gesundheitswesen der Gefahr eines ruinösen Preiswettbewerbs der Behandlungserbringer untereinander aus. Auch hier ergeben sich negative Auswirkungen für die Behandlungsqualität. Unvermeidliche wirtschaftliche Konzentrationsprozesse würden zudem die fatale Entwicklung hin zu medizinisch gut versorgten urbanen Zentren und unterversorgten ländlichen Gebieten beschleunigen.

Schon anhand dieser Beispiele zeigt sich: Der vorliegende Referentenentwurf zur GOZ setzt in vielfacher Hinsicht inakzeptable Maßstäbe für das deutsche Gesundheitswesen und konterkariert elementare Ziele einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung in Deutschland. Als Vertreter der medizinischen Praxis und der Fachwissenschaft und in Verantwortung für Patientinnen und Patienten fordern wir daher einstimmig und mit Nachdruck die Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse, die Anerkennung betriebswirtschaftlicher Notwendigkeiten und die Streichung der „Öffnungsklausel“ in der neuen GOZ. Hierfür sind wir weiterhin und sofort bereit, öffentlich und in Fachdiskussionen einzutreten. Gleichzeitig bieten wir den gesundheitspolitischen Entscheidungsträgern unsere praktische Expertise an und stehen gerne für ein Gespräch und eine weitere Erläuterung unserer Positionen bereit.



Frau Jette Krämer
Pressestelle
Tel.: 0 30 / 4 00 05 - 1 50
E-Mail: presse@bzaek.de

Bundeszahnärztekammer
Chausseestrasse 13
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