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23.12.2010 - dvb-Presseservice

Zugefrorene Wasserleitungen – unterschätzte Gefahr

Das kalte Wetter lässt jedes Jahr tausende Wasserleitungen zufrieren. Der große Schaden kommt oft erst zutage, wenn die Leitung wieder auftaut. Doch mit einfachen Maßnahmen können sich Hausbesitzer schützen.

Michael Vogel schüttelt den Kopf. In seiner Hand hält er eine Schadenmeldung. „Es ist jedes Jahr das gleiche: Wird es draußen eisig kalt, dann kommt für uns die Zeit der Frostschäden an Wasserleitungen.“ Der Abteilungsleiter Sach/Schaden beim Versicherungskonzern BGV / Badische Versicherungen weiß, wovon er redet, liegen doch jedes Jahr zahlreiche Meldungen mit dem gleichen Schadenhergang auf seinem Schreibtisch.

Wasser kommt leise

Leitungswasserschäden sind besonders gefährlich, da sie im Gegensatz zu Feuer oder Sturm leise auftreten. Man hört, riecht oder sieht zunächst nichts. Dann kommt es aber gewaltig. Wenn die Temperaturen fallen, sind zuerst Wasserleitungen gefährdet, die abseits der beheizten Räume verlaufen: auf dem Dachboden, in den Abseiten des Daches, im Keller oder außerhalb des Gebäudes. „Fast jeder Schaden beginnt mit einem kleinen Eispfropfen in einem Rohrbogen. Der stoppt den Wasserzyklus, die Wasserleitung kühlt ab und die Leitung friert ein, das Rohr platzt“, erläutert Vogel. „Erst wenn der Pfropfen auftaut und das Wasser sich seinen Weg bahnt, wird der Schaden sichtbar – und das kann viele Tage später sein.“

Dass solche Schäden sehr teuer werden können, liegt an der Eigenschaft des Wassers: Es fließt immer nach unten. Die Leckage ist oft nicht gleich zu lokalisieren, und so beginnt eine mühevolle und teure Suche.

Deutsche Versicherer zahlen jährlich über zwei Milliarden Euro

Leitungswasserschäden treten etwa sechs Mal häufiger auf als Feuerschäden. Dabei steigt nicht nur die Zahl der Leitungswasserschäden stetig, auch die durchschnittlichen Kosten pro Schaden nehmen seit Jahren zu. Über zwei Milliarden Euro zahlen die deutschen Versicherer inzwischen jährlich für die Beseitigung von Leitungswasserschäden. Dazu dürften nach Schätzung von Experten noch mindestens 500 Millionen Euro kommen, die die Eigentümer aus eigener Tasche bezahlen müssen, zum Beispiel weil sie ihr Haus nicht entsprechend versichert oder den Schaden mit zu verantworten haben. Die Anzahl der bei Versicherungen gemeldeten Schadensfälle wuchs in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung von ca. 1,3 Millionen im Jahr 2005 auf ca. 1,5 Millionen im Jahr 2009. In diesem Zeitraum stiegen die durchschnittlichen Kosten pro Schaden um mehr als 20 Prozent: In der Hausratversicherung von 847 auf 1.025 Euro, in der Wohngebäudeversicherung von 1.405 auf 1.710 Euro. Tendenz weiterhin steigend.

Nicht nur Altbaubesitzer betroffen

Wenn Vogel von besonders frostgefährdete Rohren, Armaturen und Wasseruhren in Häusern spricht, meint er in erster Linie Altbauten, die nicht durch Vollwärmedämmung isoliert sind. Hier empfiehlt der Experte des BGV mit Stroh, Glaswolle oder Schaumstoff zu isolieren oder eine Rohrbegleitheizung (siehe Kasten) anzuschließen. „Aber auch Passivhausbesitzer oder Besitzer mit Vollwärmedämmmung sind nicht vor eingefrorenen Leitungen geschützt – es dauert nur länger“, antwortet Vogel auf einen weitverbreiteten Irrglauben.

Insbesondere betroffen sind Wohnungen oder Häuser, die während der Kälteperiode längere Zeit nicht bewohnt sind. Hier empfiehlt Vogel dringend, den Haupthahn zu schließen und alle Wasser führenden Anlagen und Leitungen zu entleeren. „Das gilt insbesondere für Ferien- oder Wochenendimmobilien, deren Winterabsicherung häufig unterschätzt oder schlicht vergessen wird. Sind diese Empfehlungen Bestandteil der Versicherungsbedingungen und hat der Hausbesitzer sie dennoch nicht beachtet, kann die Versicherung die Zahlung sogar ganz oder teilweise verweigern.“

Zugefrorene Leitungen vorsichtig auftauen

Ist trotz aller Vorsorge eine Leitung eingefroren, lässt sie sich in den meisten Fällen mit einfachen Mitteln gefahrlos auftauen. Zunächst muss man dazu den eingefrorenen Leitungsteil von der Versorgung absperren beziehungsweise den Haupthahn für die Wohnung oder das gesamte Gebäude schließen. Anschließend helfen heißes Wasser, heiße Tücher oder ein Heizlüfter dabei, die Leitungen aufzutauen – dabei immer vom geöffneten Hahn ausgehend in Richtung der blockierten Stelle arbeiten, und zwar langsam und vorsichtig, ansonsten könnte das Rohr platzen. „Hände weg von Auftautechniken mit offenen Flammen“, warnt Vogel. „Kerzen, Gasbrenner, Lötlampen oder Infrarotstrahler können nicht nur die Leitung zum Platzen bringen, sondern auch einen Brand verursachen.“ Bevor man den Zufluss öffnet, sollte man vorsichtig prüfen, ob die freien Leitungen wirklich dicht sind. Ist es dennoch zu einem Wasserrohrbruch gekommen, sollte man das Wasser schnell abpumpen sowie den Raum gut lüften und trocknen. Auf diese Weise lassen sich Schäden begrenzen. Vogel: „Die Wohngebäudeversicherung beziehungsweise Hausratversicherung kommt nicht nur für die Folgeschäden, sondern auch für die Schadenminderungskosten auf, wenn beispielsweise ein Installateur eine vereiste Wasserleitung professionell auftaut." Die Wohngebäudeversicherung ist in der Regel Sache des Hauseigentümers. Sie kommt für alle Schäden an Leitungsrohren, Heizkörpern, Tapeten, Fliesen und verklebten Teppichen auf – kurz für Schäden an allen Gegenständen, die fest mit dem Gebäude verbundenen sind. Eine Hausratversicherung sollte jeder Mieter und auch jeder Eigentümer einer selbst bewohnten Immobilie haben. Sie ersetzt den beschädigten Hausrat, also sämtliche Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Fernseher oder Stereoanlage, aber auch Kleidung und Bücher.

Die BGV-Checkliste hilft, frostgefährdete Bereiche in einem Gebäude zu identifizieren. Dort sollten keine wasserführenden Rohrleitungen, Armaturen oder Bauteile vorhanden sein. Langfristig ist es am besten, Rohre aus diesen Bereichen zu entfernen oder einen Fachmann zu holen, der die Bereiche frostsicher macht. Die Checkliste beschreibt, was Hausbesitzer kurzfristig tun können, um einen Schaden zu verhindern.

Wintercheck: Frostschäden vermeiden

Beheizte Gebäude

/ Wird der unbeheizte Dachboden durch die darunter liegenden Geschosse ausreichend mitbeheizt?

Achtung: Wer längere Zeit nicht zu Hause ist, beispielsweise während des Urlaubs, darf die Beheizung nicht übermäßig reduzieren. Lassen Sie nach Möglichkeit die Rohrleitungen aus diesem Bereich entfernen oder die Heizungsinstallation erweitern. Bei modernen Heizthermen im Dachboden (Dachzentrale) gewährleistet die Eigenwärme oft keinen zuverlässigen Schutz vor Frostschäden. Stellen Sie die Heizung daher auf eine niedrige, aber ausreichende Temperatur.

/ Lassen Sie den Frostschutz in Ihrer Solarheizung regelmäßig vom Fachmann prüfen.

/ Werden Abseiten, durch die wasserführende Rohre verlaufen, ausreichend durch die angrenzenden Innenräume mitbeheizt? Die Frostschutzstellung am Heizkörperthermostat reicht hierfür nicht aus. Hier ist eine Rohrbegleitheizung* sinnvoll: Sie bietet in diesen Bereichen einen sicheren Schutz vor Frosteinwirkung.

/ Werden Rohre in Außenwänden durch den Innenraum ausreichend mitbeheizt? Achtung: Auch hier reicht die Frostschutzstellung am Heizkörperthermostat nicht aus.

/ Außenwasserhähne und Zuleitungen müssen abgesperrt und leer sein. Alternativ können Sie auch eine Rohrbegleitheizung installieren lassen.

/ Falls Sie das Gebäude über einen längeren Zeitraum nicht nutzen, stellen Sie sicher, dass während der Frostperiode die Heizung eingeschaltet bleibt. Am besten ist es, wenn ein Nachbar ab und zu kontrollieren kann, ob die Räume ausreichend warm sind. Wählen Sie die Abstände zwischen den Kontrollen so, dass auch beim Ausfall der Heizung bis zur nächsten Kontrolle noch kein Frostschaden eintreten kann. Für normal gedämmte Gebäude können folgende Richtwerte zur Orientierung dienen:

- leichter Frost (-2 bis -5 °C): alle 3 Tage

- mäßiger Frost (-5 bis -10 °C): alle 2 Tage

- strenger und sehr strenger Frost (unter -10 °C): täglich

Unbeheizte Gebäude

/ Sollte das Gebäude keine Heizung haben oder soll die Heizung ausgeschaltet werden, muss die Trinkwasserinstallation entleert werden, das heißt die Leitungen müssen vollständig entleert und trocken sein. Der Nachteil: Die Leitungen können dadurch Schaden nehmen oder hygienisch nicht mehr einwandfrei sein. Bevor sie wieder in Betrieb genommen werden, müssen sie deshalb vollständig gespült werden, um die Trinkwasserqualität zu erhalten. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt zusätzlich eine Kontrolluntersuchung durchführen.

/ Auch muss die gesamt Heizungsanlage entweder entleert oder mit ausreichendem Frostschutz gefüllt werden.

/ Zum Schutz Ihrer Sanitärobjekte können Sie Salz als Frostschutz in die Geruchsverschlüsse füllen.

/ Denken Sie auch an andere Geräte und Behälter, die mit Wasser gefüllt sind – zum Beispiel oberirdische Regenzisternen, Hochdruckreiniger, Regentonnen, Gartenschläuche und Teichpumpen.

Kasten:

* Unter einer Rohrbegleitheizung versteht man die Sonderanwendung der Elektroheizung, die zum Beispiel Trinkwasserleitungen vor dem Einfrieren schützt. Die Rohrbegleitheizung kommt vor allem in langen Rohrleitungen vor, in denen Flüssigkeiten ohne starke Zirkulation fließen. Die Rohrbegleitheizung gibt es in zwei Varianten: die Heizleitung und das selbstregulierende Heizband. Die Heizleitung besteht aus einem Heizleiter, der von zwei Isolierhüllen, einer Schutzleiterumflechtung und einem Außenmantel umgeben ist. Die moderne Rohrbegleitheizung besteht aus selbstregulierenden Heizbändern, die ihre Heizleistung an die Außentemperatur anpassen. Die Heizelemente sind mit Kunststoff ummantelt, die sich je nach Außentemperatur ausdehnen oder zusammenziehen. Wenn die Temperatur niedriger ist, dann zieht sich der Kunststoff zusammen – der Strom kann fließen und Wärme erzeugen. Falls es jedoch wärmer ist und die Rohrbegleitheizung nicht gebraucht wird, dehnt sich der Kunststoff aus und unterbricht so den Weg der Strompfade.



Referat Unternehmenskommunikation
Herr Hans-Christian Schmidt
Tel.: 0721 660-4614
Fax: 0721 660-194614
E-Mail: schmidt.hans-christian@bgv.de

BGV / Badische Versicherungen
Durlacher Allee 56
76131 Karlsruhe
http://www.bgv.de/

Der BGV

Der Versicherungskonzern BGV / Badische Versicherungen bietet umfassenden Versicherungsschutz für Privat- und Firmenkunden aus ganz Deutschland. Der 1923 gegründete Badische Gemeinde-Versicherungs-Verband (BGV) ist als Spezialversicherer für Kommunen Marktführer in Baden. Für Privat- und Firmenkunden bietet die Gruppe Sach-, Unfall-, Haftpflicht-, Kfz- und Rechtsschutzversicherungen sowie in Zusammenarbeit mit starken Kooperationspartnern auch individuelle Lösungen für die Bereiche Altersvorsorge, Finanzdienstleistung und Krankenversicherung an.

Als Versicherer der Kommunen sind auch Haftpflichtrisiken der kommunalen Kindergärten beim BGV versichert – und somit auch deren Veranstaltungen wie beispielsweise die Martinsumzüge. Im Rahmen der aktiven Schadenverhütung informiert der BGV die Kommunen rechtzeitig über die Haftpflichtrisiken und sorgt für umfassenden Versicherungsschutz.